13. Entsorgungshinweise
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen WEEE
Richtlinie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Bestandteile
müssen getrennt der Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt
werden, weil giftige und gefährliche Bestandteile bei unsachgemäßer
Entsorgung die Umwelt nachhaltig schädigen können. Sie sind als Ver-
braucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verp-
flichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer
an den Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür eingerichtete, öffen-
tliche Sammelstellen kostenlos zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt
das jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf dem Produkt, der Betriebsan-
leitung oder/und der Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Mit
dieser Art der Stofftrennung, Verwertung und Entsorgung von Altgeräten
leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
14. Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lief-
erung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Anbieter verpflichtet,
den Kunden auf folgendes hinzuweisen: Der Kunde ist zur Rückgabe
gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Er kann
Altbatterien, die der Anbieter als Neubatterien im Sortiment führt oder
geführt hat, unentgeltlich am Versandlager (Versandadresse) des Anbi-
eters zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben
folgende Bedeutung: Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent
Blei, Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium, Hg =
Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die
Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
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