ÜBERTRAGUNG – Der Endbenutzer ist berechtigt, seine Rechte an der ARCHOS-SOFTWARE mittels Übertragung oder Verkauf seines
ARCHOS-Hardware-Produkts dauerhaft auf Dritte zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien der Software, Upgrades, Versionen
oder Dokumentationen. Vor der Übertragung der Lizenz hat der neue Endbenutzer allen Bestimmungen des vorliegenden EULA schriftlich
zuzustimmen.
KÜNDIGUNG – Der Lizenzvertrag kann jederzeit vom Endbenutzer gekündigt werden. Nach der Kündigung ist der Endbenutzer nicht
berechtigt, die ARCHOS-SOFTWARE zu benutzen. In einem solchen Fall sind alle Originale und Kopien der ARCHOS-Software und
sämtliche Dokumentationen vom Endbenutzer zu vernichten. Um Anweisungen zum Entfernen der Software von Ihrem Gerät zu erhalten,
schreiben Sie bitte an ARCHOS. Die vorliegende Lizenz erlischt automatisch (ohne vorherige Ankündigung durch ARCHOS) bei Verstoß
gegen Teile des vorliegenden Lizenzvertrags.
TEILNICHIGKEIT – Sollte ein Teil oder eine Bestimmung des vorliegenden Vertrags nach geltendem Recht für ungültig oder nicht
durchsetzbar erachtet werden, ist der jeweilige Teil in dem vom Gesetz zulässigen Umfang durchsetzbar. Die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen des vorliegenden Vertrags wird hiervon nicht berührt.
GELTENDES RECHT – Die vorliegende Lizenz unterliegt dem Recht von Frankreich. Falls Sie Fragen zum vorliegenden Endbenutzer-
Lizenzvertrag haben, schreiben Sie bitte an: ARCHOS SA., Legal Department, 12 rue Ampère, 91430 Igny, Frankreich.
Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Weitere Informationen finden Sie auf der Archos-Website.
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