Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in nationales Recht müssen
verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt werden und
einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeauff orderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksen-
dung zur Mitwirkung bei der sachgerechten Verwertung im Falle
der Eigentumsaufgabe verpfl ichtet. Das Altgerät kann hierfür auch
einer Rücknahmestelle überlassen werden, die eine Beseitigung
im Sinne der nationalen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze
durchführt. Nicht betroff en sind den Altgeräten beigefügte Zube-
hörteile und Hilfsmittel ohne Elektrobestandteile.
Der Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung von Dokumentation
und Begleitpapieren der Produkte, auch auszugsweise, ist nur mit
ausdrücklicher Zustimmung der iSC GmbH zulässig.
Technische Änderungen vorbehalten
TC_NTS_30_A_EX_BE_SPK7.indb 16
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12.09.2017 13:26:19
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