wird automatisch ausgeschaltet
Wenn Sie die Speisen entfernen, bevor die eingestellt Garzeit zu Ende ist, stellen Sie sicher,
dass der Timer wieder auf "0" gestellt wird, um zu vermeiden, dass der Mikrowellenofen leer
betrieben wird
AUFTAUTIPPS
Mikrowellen dringen etwa 4 cm in die meisten Lebensmittel ein. Um den Abtaueffekt zu
maximieren, wird folgendes empfohlen:
1)
Für dicke und stückige Lebensmittel wenden Sie während des Betriebs regelmäßig, um eine
gleichmäßige Erwärmung zu erzielen
2)
Wenn die Speisen mehr als 0,5 kg wiegen, ist es ratsam, sie mindestens zweimal zu wenden
3)
Aufgetaute Lebensmittel sollten so schnell wie möglich verzehrt werden sollten. Es ist nicht
ratsam sie erneut einzufrieren
KOCHTIPPS
Die folgenden Faktoren können die Garergebnis beeinflussen:
Anordnung der Speisen
Legen Sie dickeren Stellen zur Außenseite des Behälters und dünnere Stellen zur Mitte. Verteilen
Sie die Speisen gleichmäßig. Vermeiden Sie Überlappungen, soweit möglich.
Garzeit
Beginnen Sie mit kurzen Garzeiten, um den Garvorgang zu bewerten. Verlängern Sie die Zeit nach
dem tatsächlichen Bedarf. Eine zu lange Garzeit kann zur Rauchbildung und Verbrennen.
Gleichmäßiges Garen
Lebensmittel wie Huhn, Hackbraten oder Steak sollten während des Garvorgangs mindestens
einmal gewendet werden.
Abhängig von der Art der Lebensmittel, müssen Sie von außen zur Mitte des Behälter ein- oder
zweimal während des Garvorgangs umrühren.
Ruhzeit
Nachdem der Timer ausgeht, lassen Sie die Speisen für eine ausreichend lange Zeit im Ofen
ruhen, um sicher zu gehen, dass der Garvorgang vollständig abgeschlossen ist und auf eine
handhabbare Temperatur abkühlen.
Überprüfen ob die Speisen durchgegart sind
Die Farbe und Konsistenz der Lebensmittel helfen Ihnen zu bestimmen, ob sie gar sind:
-
Dampf entweicht aus aus allen Teilen der Speisen, nicht nur an den Seiten
-
Gelenke von Geflügel können leicht bewegt werden
-
Schweinefleisch oder Geflügel zeigen keine Anzeichen von Blut
-
Fisch ist undurchsichtig und kann leicht mit einer Gabel geschnitten werden
Bräunungsgeschirr
Bei Verwendung von Bräunungsgeschirr oder bei der Eigenerwärmung der Lebensmittel muss
36