4.0 Sicherheitsregeln
für den Betrieb der Bodenschleifmaschine
Die Bodenschleifmaschinen dürfen nur mit sämtlichen
Schutzvorrichtungen betrieben werden.
Bei Transport, der Reinigung, der Reparatur oder der
Wartung der Maschine muss der Netzstecker gezogen
werden. Dies gilt auch für den Werkzeugwechsel.
Der Schutzring (Skizze Nr. 17) darf nur bei dem Betrieb der
Maschine direkt an der Wand abgenommen werden. Dabei
kann eine erhöhte Staubentwicklung auftreten. Eine Atem-
schutzmaske muss vom Maschinisten getragen werden. Beim
Betrieb auf offener Fläche muss der Ring angebracht sein.
Der Maschinist darf sich während des Betriebs nicht von
der Schleifmaschine entfernen.
Vor dem Verlassen der Schleifmaschine hat der Maschinist
den Motor stillzusetzen und das Gerät gegen ungewollte
Bewegungen zu sichern. Außerdem muss der Netzstecker
gezogen werden.
Nach Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten müssen die
Schutzvorrichtungen wieder ordnungsgemäß angebracht
werden.
Es müssen Schallschutzmittel vom Maschinisten getragen
werden.
Es muss ein Augenschutz vom Maschinisten getragen
werden.
Es müssen Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen vom
Maschinisten getragen werden.
Bei größerer Staubentwicklung in geschlossenen Räumen
muss die Bodenschleifmaschine mit einer Absauganlage
betrieben werden.
Je nach Bodenart und Beschichtung können beim Schleifen
Gase freigesetzt werden. Es liegt in der Verantwortung des
Anwenders ob diese Gase gefährliche Stoffe enthalten
können und ob Schutzmassnahmen ergriffen werden müssen.
Speziell beim Schleifen von z.B. asbesthaltigen Böden
müssen Maßnahmen getroffen werden, welche die Atem-
luft des Maschinisten rein halten. Es müssen außerdem
geeignete Filter in die Absauganlagen eingesetzt werden.
Die zu schleifende Fläche sollte besenrein sein weil loses
Material von den Schleifwerkzeugen erfasst und wegge
schleudert werden könnte. Außerdem können z.B. aus dem
Boden hervorragende Stifte , Schrauben und Bolzen besser
erkannt werden. Damit wird die Gefahr gebannt, das die
Schleifwerkzeuge mit den Teilen kollidieren und Stücke der
Werkzeuge und/oder Teile weggeschleudert werden.
07/2005
Bodenschleifmaschine ALPHA, Artikel-Nr. 021341 ab Masch. Nr.
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Achtung !
Die Bodenschleifmaschine ALPHA ist unter der
Berücksichtigung
geltender
Sicherheitsstandards
entwickelt worden.
Die technischen Sicherheitsvorkehrungen dürfen auf
keinen Fall entfernt oder verändert werden. Beim
Betrieb der Schleifmaschine sollten außerdem folgende
Punkte beachtet werden:
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