D
1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die mobile Kraftstofftankstelle KSMobil Easy
ist ein zugelassener IBC (Intermediate Bulk
Container) gemäß ADR für gefährliche Güter der
Verpackungsgruppe II + III (flüssige, wassergefähr
dende Stoffe mit mittlerer und geringer Gefahr).
Die Tankanlage mit Elektropumpe (Anschluss mit
Polzangen) ist zur Verwendung an wechselnden
Einsatzorten im Freien vorgesehen.
Die Tankanlage mit Handpumpe oder Elektro
pumpe (Anschluss mit ExSchutz Steckverbindung)
ist zur Verwendung an wechselnden Einsatzorten
im Freien vorgesehen.
Einsatztemperatur: 10 °C bis + 40 °C
Wichtig!
Es darf ausschliesslich sauberes Medium
i
gefördert werden.
Eine bestimmungsgemäße Verwendung
betrifft (vorzugsweise) folgende
Flüssigkeiten:
• Kraftstoffe mit max. Ethanolgehalt von 15 %
• Kraftstoffgemische
Zulässig sind auch:
• Dieselkraftstoff.
• Heizöl.
• Biodiesel
Dabei ist eine Bezettelung mit UN1202 erforderlich.
1.2.1 KSMobil Easy mit ADRZulassung
Erkennbar an Zulassungsnr. D/BAM... auf
i
Typenschild.
Für Behälter mit ADRZulassung gilt:
• keine Einschränkung bzgl. direktem Verbrauch
(d.h., es können vom Ausgangsort mehrere
Betankungsstellen nacheinander angefahren
werden).
• keine Einschränkung bzgl. Abladen am
Betankungsort, jedoch:
Wichtig!
i
In Wasserschutzgebieten nur mit
Verwendung einer Auffang wanne.
4
Gemäß ADR ist folgendes erforderlich:
• Bezettelung (Aufkleber) der Tankanlage.
• Ausrüstungspflicht mit Feuerlöschgerät.
• Mitführen eines Begleitpapiers (hier Beför de
rungs papier nationale Ausnahme regelungen
beachten!).
• Beachten der sogenannten „1000PunkteRegel"
gemäß Tabelle 1.1.3.6 ADR, d.h. Gesamtmenge
pro Fahrzeug < 1000 Punkte.
x
Dieselkraftstoff 1 l = 1 Punkt
x
OttoKraftstoff 1 l = 3 Punkte
(333 l = 1000 Punkte)
• Wiederholungsprüfung 2½ Jahre nach Her
stellungsdatum durch Sachkundigen erforderlich.
• 5 Jahre nach Herstellungsdatum Überprüfung
durch Hersteller CEMO bzw. einen autorisierten
Partner und überkleben der Zulassungsnummer.
• Die ADRZulassung erlischt nach 5 Jahren.
Danach darf die Tankanlage noch gemäß
Regelung ADR 1.1.3.1 c) verwendet werden
(siehe Abschnitte 1.2.2 und 8.1).
i
Wichtig!
Lesen Sie unbedingt die relevanten
Vorschriften der ADR.
1.2.2 KSMobil Easy nach ADR 1.1.3.1 c)
i
D/BAM-Zulassungsnr. ist überklebt.
Weitere Verwendung gemäß Regelung
ADR 1.1.3.1 c)
Gemäß ADR 1.1.3.1 c) (in Deutschland sog. „Hand
werkerregelung") dürfen auch mit Behältern ohne
ADRZulassung Gefahrguttransporte durchgeführt
werden.
Für Behälter ohne ADRZulassung gilt:
• Transport nur für direkten Verbrauch mit Eigen
betankung (d.h., Anfahren nur einer Betankungs
stelle und Durchführung der Betankung nicht
durch Dritte),
• Abladen des Behälters vom Fahrzeug am
Betankungsort ist nicht zulässig,
• keine Bezettelung (Aufkleber) erforderlich,
• keine Ausrüstungspflicht mit Feuerlöschgerät,
• kein Begleitpapier erforderlich,
• es gilt ebenfalls die sog. „1000PunkteRegel"
(siehe Abschnitt 1.2.1),
• keine Lebensdauerbeschränkung,
• Überprüfung im Abstand von 5 Jahren durch
Hersteller CEMO bzw. einem autorisierten
Partner.