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11. Konformitätserklärungen
EG-Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang II 1.A
Der Hersteller / Inverkehrbringer
CEMO GmbH
In den Backenländern 5
D71384 Weinstadt
erklärt hiermit, dass folgendes Produkt
Produktbezeichnung:
Fabrikat:
Seriennummer:
Serien/Typenbezeichnung:
Beschreibung:
Mobile KraftstoffTankanlage (IBC) mit einwandigem PEBehälter (gemäß ADRZulassung) verschiedener
Fassungsvermögen (120l, 190l).
allen einschlägigen Bestimmungen der oben genannten Richtlinie einschließlich deren zum Zeitpunkt
der Erklärung geltenden Änderungen entspricht.
Folgende weitere EURichtlinie wurde berücksichtigt:
ATEXRichtlinie 2014/34/EU
Folgende harmonisierte Normen wurden angewandt:
EN ISO 12100:2010
EN 809:1998+A1:2009
EN 11271:2011
EN ISO 8007936:2016
EN ISO 19353:2016
EN 600790:2012
EN 600791:2014
EN 613101:2008
EN 613102:2008
Der Hersteller trägt die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung.
Name und Anschrift der (juristischen) Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen
zusammenzustellen: siehe oben (= Hersteller)
Ort:
Weinstadt
Datum:
25.04.2017
_______________________________________
(Unterschrift)
Eberhard Manz, Geschäftsführer CEMO GmbH
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Mobile Kraftstofftankanlage
CEMO
1022010223
KSMobil Easy mit Elektropumpe
Sicherheit von Maschinen — Allgemeine Gestaltungsleitsätze —
Risikobeurteilung und Risikominderung
Pumpen und Pumpenaggregate für Flüssigkeiten —
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen
Explosionsfähige Atmosphären — Explosionsschutz —
Teil 1: Grundlagen und Methodik
Explosionsfähige Atmosphären — Teil 36: Nichtelektrische Geräte für den
Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären — Grundlagen und Anforderungen
Sicherheit von Maschinen — Vorbeugender und abwehrender Brandschutz
Explosionsgefährdete Bereiche —
Teil 0: Betriebsmittel — Allgemeine Anforderungen
Explosionsgefährdete Bereiche —
Teil 1: Geräteschutz durch druckfeste Kapselung „d"
Sicherheit von Maschinen — Anzeigen, Kennzeichen und Bedienen —
Teil 1: Anforderungen an sichtbare, hörbare und tastbare Signale
Sicherheiten von Maschinen — Anzeigen, Kennzeichen und Bedienen —
Teil 2: Anforderungen an die Kennzeichnung