BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Das Gerät ist geeignet zum Löten von Kupferrohren, Verzinnen
von Karosserieteilen, Schweißen und Verschweißen von
Kunststoff en, Auftauen von Wasserleitungen und Anwärmen von
Metallteilen
AKKUS
Längere Zeit nicht benutzte Wechselakkus vor Gebrauch
nachladen.Eine Temperatur über 50°C vermindert die Leistung des
Wechselakkus. Längere Erwärmung durch Sonne oder Heizung
vermeiden.
Die Anschlusskontakte an Ladegerät und Wechselakku sauber
halten.
Für eine optimale Lebensdauer müssen nach dem Gebrauch die
Akkus voll geladen werden.
Für eine möglichst lange Lebensdauer sollten die Akkus nach dem
Aufl aden aus dem Ladegerät entfernt werden.
Bei Lagerung des Akkus länger als 30 Tage: Akku bei ca. 27°C und
trocken lagern. Akku bei ca. 30%-50% des Ladezustandes lagern.
Akku alle 6 Monate erneut aufl aden.
Verbrauchte Wechselakkus nicht ins Feuer oder in den Hausmüll
werfen. Ihr Fachhändler bietet eine umweltgerechte Alt-Akku-
Entsorgung an.
Wechselakkus nicht zusammen mit Metallgegenständen
aufbewahren (Kurzschlussgefahr).
Wechselakkus des Berner Systems nur mit Ladegeräten des
Berner Systems laden. Keine Akkus aus anderen Systemen laden.
Wechselakkus und Ladegeräte nicht öff nen und nur in trockenen
Räumen lagern. Vor Nässe schützen.
Unter extremer Belastung oder extremer Temperatur kann aus
beschädigten Wechselakkus Batteriefl üssigkeit auslaufen. Bei
Berührung mit Batteriefl üssigkeit sofort mit Wasser und Seife
abwaschen. Bei Augenkontakt sofort mindestens 10 Minuten
gründlich spülen und unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
In den Wechselakku-Einschubschacht der Ladegeräte dürfen keine
Metallteile gelangen (Kurzschlussgefahr).
TRANSPORT VON LITHIUM-IONEN-AKKUS
Lithium-Ionen-Akkus fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen
zum Gefahrguttransport.
Der Transport dieser Akkus muss unter Einhaltung der lokalen,
nationalen und internationalen Vorschriften und Bestimmungen
erfolgen.
Verbraucher dürfen diese Akkus ohne Weiteres auf der Straße
transportieren.
Der kommerzielle Transport von Lithium-Ionen-Akkus durch
Speditionsunternehmen unterliegt den Bestimmungen des
Gefahrguttransports. Die Versandvorbereitungen und der Transport
dürfen ausschließlich von entsprechend geschulten Personen
durchgeführt werden. Der gesamte Prozess muss fachmännisch
begleitet werden.
Folgende Punkte sind beim Transport von Akkus zu beachten:
Stellen Sie sicher, dass die Kontakte geschützt und isoliert sind,
um Kurzschlüsse zu vermeiden. Achten Sie darauf, dass der
Akkupack innerhalb der Verpackung nicht verrutschen kann.
Beschädigte oder auslaufende Akkus dürfen nicht transportiert
werden. Wenden Sie sich für weitere Hinweise an Ihr
Speditionsunternehmen.
WARTUNG
Stets die Lüftungsschlitze der Maschine sauber halten.
Nur Berner Zubehör und Ersatzteile verwenden. Bauteile, deren
Austausch nicht beschrieben wurde, bei einer Berner
Kundendienststelle auswechseln lassen (Broschüre Garantie/
Kundendienstadressen beachten).
Bei Bedarf kann eine Explosionszeichnung des Gerätes unter
Angabe der Maschinenbezeichnung auf dem Leistungsschild bei
Berner angefordert werden.
457 423 - BACHG18V.indd A13
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SYMBOLE
Bitte lesen Sie die Gebrauchsanweisung vor Inbe-
triebnahme sorgfältig durch.
ACHTUNG! WARNUNG! GEFAHR!
Vor allen Arbeiten am Gerät den Wechselakku
herausnehmen.
Achtung heiße Oberfl ächen! Verbrennungsgefahr!
Für ausreichend Belüftung sorgen.
Zubehör - Im Lieferumfang nicht enthalten, empfoh-
lene Ergänzung aus dem Zubehörprogramm.
Elektrogeräte, Batterien/Akkus dürfen nicht zusammen mit
dem Hausmüll entsorgt werden. Elektrische Geräte und
Akkus sind getrennt zu sammeln und zur umweltgerechten
Entsorgung bei einem Verwertungsbetrieb abzugeben.
Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden oder bei
Ihrem Fachhändler nach Recyclinghöfen und
Sammelstellen.
CE-Konformitätszeichen
GARANTIE UND KUNDENDIENST
Jedes Elektrowerkzeug, Ersatzteil oder Zubehörteil wird vor
Verlassen der Fabrik sorgfältig geprüft. Sollten trotzdem
irgendwelche Defekte an Ihrem Werkzeug auftreten, so senden
Sie es bitte an die nächste Berner Kundendienstwerkstatt.
Die Garantiezeit von 36 Monaten für Werkzeuge bzw. 12 Monate
für Batterien und Ladegeräte beginnt mit dem Kaufdatum, das
durch den Original-Kaufbeleg nachgewiesen werden muss. In
dieser Zeit garantieren wir:
• Kostenlose Beseitigung eventueller Störungen
• Kostenlosen Ersatz aller schadhaften Teile
• Kostenlosen und fachmännischen Reparaturservice
Voraussetzung ist, dass es sich um Material- und/oder
Herstellungsfehler handelt. Defekte oder Störungen durch
unsachgemäße Behandlung oder übermäßige Beanspruchung
sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Weiterhin dürfen nur
Original-Zubehörteile verwendet werden, die ausdrücklich von
Berner zum Betrieb mit Berner-Maschinen als geeignet bezeichnet
wurden.
Den Standort Ihrer Kundendienst-Werkstatt erfahren Sie unter der
entsprechenden Anschrift auf der Rückseite.
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DEUTSCH
31.07.2018 07:19:02
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