Berner 141016 Mode D'emploi page 9

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Entsorgung
Sehr geehrter Berner-Kunde, mit dem Erwerb unseres
Produktes haben Sie die Möglichkeit, das Gerät nach En-
de seines Lebenszyklus an geeignete Sammelstellen für
Elektroschrott zurückzugeben.
Die WEEE (2002/96/EC) regelt die Rücknah-
me und das Recycling von Elektroaltgeräten.
Hersteller von Elektrogeräten sind ab dem
13.8.2005 dazu verpflichtet, Elektrogeräte,
die nach diesem Datum verkauft werden, kos-
tenfrei zurückzunehmen und zu recyceln.
Elektrogeräte dürfen dann nicht mehr in die
„normalen" Abfallströme eingebracht werden.
Elektrogeräte sind separat zu recyceln und zu
entsorgen. Alle Geräte, die unter diese Richt-
linie fallen, sind mit diesem Logo gekenn-
zeichnet.
Entsorgung von gebrauchten Batterien
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Bat-
teriegesetz) zur Rückgabe aller gebrauchten
Batterien und Akkus verpflichtet; eine Ent-
sorgung über den Hausmüll ist unter-
sagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit
nebenstehenden Symbolen gekennzeichnet,
die auf das Verbot der Entsorgung über den
Hausmüll hinweisen.
Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende
Schwermetall sind: Cd = Cadmium, Hg =
Quecksilber, Pb = Blei.
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können
Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer
Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Bat-
terien/Akkus verkauft werden!
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