11 - TRANSPORT UND VERSETZEN DER MASCHINE
Die Maschine kann manuell von zwei verantwortlichen Bedienern transportiert werden, indem sie am Stützfuß (ABB. 3 - Ref. 1) und dem Griff (ABB. 3 - Ref. 2) gezogen wird oder
manuell von einem verantwortlichen Bediener mit Hilfe des Griffs (ABB. 3 - Ref. 3) und den vorhandenen Rädern (ABB. 3 - Ref. 4) versetzt wird.
DER TRANSPORT DER MASCHINE MUSS UNBEDINGT VON ZWEI VERANTWORTLICHEN BEDIENERN IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN VORSCHRIFTEN ZUR "MANUELLEN BEHAND-
LUNG VON LASTEN" DURCHGEFÜHRT WERDEN, UM UNGÜNSTIGE ERGONOMISCHE BEDINGUNGEN ZU VERMEIDEN, DIE EIN RISIKO FÜR BANDSCHEIBENLÄSIONEN DARSTELLEN.
12 - VERPACKUNG
Die Maschine wird vom Hersteller in einem Karton mit zwei Griffen verpackt, der einen (1) Trockenkompressor und eine (1) Bedienungs- und Wartungsanleitung beinhaltet.
13 - AUSPACKEN
Wenn die Verpackung auf dem Boden auf einer ebenen Fläche zur Sicherung der Stabilität abgestellt wurde, packen Sie die Maschine aus, indem Sie sie aus der Packung entsprechend der
Anweisungen in Abschnitt 12 entnehmen.
ES WIRD EMPFOHLEN, DIE VERPACKUNG ENTSPRECHEND DER UNTERSCHIEDLICHEN MATERIALTYPEN UNTER BEACHTUNG GELTENDER GESETZE DES LANDES DER VERWEND-
UNG ZU ENTSORGEN.
14- AUFSTELLEN
Die Maschine muss an einem Arbeitsplatz verwendet werden, der über die in Abschnitt 2 beschriebenen Vorgaben verfügt, und auf ebenem Boden mit ausreichend Stabilität
entsprechend der Gesamtabmessungen und dem Gewicht (Abschnitt 2) aufgestellt werden.
DAMIT AUTORISIERTE BEDIENER AN SICHEREN ORTEN ARBEITEN KÖNNEN, WIRD EMPFOHLEN, EINEN MINDESTABSTAND (1 m) VON ANDEREN OBJEKTEN UND/ODER HINDERNIS-
SEN EINZUHALTEN.
15 - LAGERUNG
Wenn die Maschine für längere Zeit nicht verwendet wird, ist es erforderlich diese an einem sicheren Ort zu lagern, der die richtige Temperatur und Luftfeuchtigkeit aufweist und an
dem die Maschine vor Staub geschützt ist.
Vor dem Einlagern der Maschine wird empfohlen, das Kondensat aus dem Lufttank abzulassen.
16 - ELEKTRISCHER ANSCHLUSS
Die Maschine kann durch Einstecken des Netzstromsteckers in eine entsprechende Steckdose mit dem Stromnetz verbunden werden.
DAS NETZ, MIT DEM DIESE MASCHINE VERBUNDEN WIRD, MUSS DEN ANFORDERUNGEN DER GELTENDEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES LANDES, IN DEM DIE MASCHINE
VERWENDET WIRD, SOWIE DIE IN ABSCHNITT 2 ANGEGEBENEN TECHNISCHEN KENNWERTE ERFÜLLEN UND ZUDEM MIT EINER ORDNUNGSGEMÄSSEN ERDUNGSVORRICHTUNG
VERSEHEN SEIN.
JEGLICHES ZUR HERSTELLUNG DER ELEKTRISCHEN VERBINDUNG VERWENDETE MATERIAL MUSS FÜR DIE VERWENDUNG GEEIGNET SEIN, EINE "CE"-KENNZEICHNUNG TRAGEN,
WENN ES DER NIEDERSPANNUNGSRICHTLINIE 2006/95/EC ENTSPRICHT, UND DEN ANFORDERUNGEN DER GELTENDEN GESETZE IN DEM LAND ENTSPRECHEN, IN DEM DIE
MASCHINE VERWENDET WERDEN SOLL.
DIE NICHTEINHALTUNG DER OBEN BESCHRIEBENEN WARNUNGEN KANN ZU IRREPARABLEN SCHÄDEN AN DEN ELEKTRISCHEN VORRICHTUNGEN DER MASCHINE FÜHREN UND
SOMIT DIE GARANTIE UNGÜLTIG WERDEN LASSEN.
DIE HERSTELLER LEHNEN JEGLICHE HAFTUNG FÜR FEHLER ODER FEHLFUNKTIONEN DER MASCHINE AUFGRUND VON PLÖTZLICHEN SPANNUNGSÄNDERUNGEN AB, DIE
AUSSERHALB DER VORGESEHENEN GRENZWERTE DER NETZVERSORGER LIEGEN (SPANNUNG ±10% - FREQUENZ ±2%).
SOLLTE ES ERFORDERLICH SEIN, MUSS DIE MASCHINE ALLEIN AN GENERATOREN MIT EINER LEISTUNG GRÖSSER ALS DIE INSTALLIERTE ELEKTRISCHE LEISTUNG (SIEHE
ABSCHNITT 2) ANGESCHLOSSEN WERDEN, UM DIE ABSORPTIONSSPITZE BEIM START ZU UNTERSTÜTZEN.
17 - ANSCHLUSS DES LUFTSCHLAUCHES (VERLÄNGERUNG) UND VON WERKZEUGEN
1) Schließen Sie das Werkzeug am Luftschlauch (Verlängerung) an;
2) Verbinden Sie den Luftschlauch (Verlängerung) mit der Kupplung der Maschine (ABB. 1 - Ref. 14).
ES IST STRENGSTENS VERBOTEN, LUFTSCHLÄUCHE (VERLÄNGERUNGEN), ANSCHLÜSSE UND WERKZEUGE ZU VERWENDEN, DIE NICHT GEEIGNET SIND UND/ODER NICHT DEN
GELTENDEN VORSCHRIFTEN ENTSPRECHEN.
ES IST ERFORDERLICH, LUFTSCHLÄUCHE (VERLÄNDERUNGEN), ANSCHLÜSSE UND WERKZEUGE ZU VERWENDEN, DIE DEN BESTIMMUNGEN IN DEN BEDIENUNGS- UND WAR-
TUNGSANWEISUNGEN ENTSPRECHEN, WELCHE VON DEN JEWEILIGEN HERSTELLERN AUSGEGEBEN WURDEN.
DER HERSTELLER LEHNT JEGLICHE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN VON PERSONEN, TIEREN UND ANDEREN DINGEN AUFGRUND DER NICHTEINHALTUNG DER OBEN BESCHRIEBENEN
WARNUNGEN AB.
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