7- GARANTIE
1)
GARANTIEERKLÄRUNG: Der Hersteller garantiert gegenüber dem Käufer exklusiv den Austausch, die Reparatur oder anderweitige Maßnahmen an der Maschine, falls Konformitätsfehler
auftreten, die eine ordnungsgemäße Verwendung und den Betrieb gefährden würden, falls solche Defekte tatsächlich im Verantwortungsbereich des Herstellers liegen. Der Hersteller behält
sich das Recht vor, die beste Lösung zur Wiederherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Maschine innerhalb eines vernünftigen Zeitraums zu wählen.
2)
KÄUFER: Der Käufer wird als "Verbraucher" bezeichnet, wenn der Kauf von einer Einzelperson zu Zwecken ausgeführt wird, die nicht zu seinem/ihrem Geschäft oder der beruflichen
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Aktivität gehört.
Der Käufer wird als "Profi oder Unternehmen" bezeichnet, wenn der Kauf von einer professionellen Person oder einem Unternehmen ausgeführt wird, dessen Handeln zu seinen/ihren
Geschäften oder beruflichen Aktivitäten gehört.
3)
LAUFZEITEN: Der Hersteller haftet, wenn Fehler in der Konformität innerhalb der folgenden Zeiträume ab dem Kaufdatum auftreten
24 Monate, wenn der Kauf von einem "Verbraucher", wie unter Punkt 2) beschrieben, durchgeführt wurde;
12 Monate, wenn der Kauf von einem "Profi oder Unternehmen", wie unter Punkt 2) beschrieben, durchgeführt wurde;
4)
GÜLTIGKEIT: Die Garantie ist gültig, wenn der Käufer den Hersteller über den Konformitätsfehler innerhalb von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt benachrichtigt, zu dem ein solcher Fehler
zum ersten Mal bemerkt wurde. Solch eine Benachrichtigung muss zusammen mit einem gültigen Kaufdokument (Kassenzettel oder Rechnung) übermittelt werden.
5)
ABLAUF: Die Garantie läuft ab, wenn der Käufer die Maschine unsachgemäß und/oder auf einer Art und Weise verwendet, die nicht mit den vom Hersteller bereitgestellten Bedienungs-
und Wartungsanweisungen übereinstimmt oder wenn der Konformitätsfehler aufgrund mangelnder Befähigung des Käufers oder per Zufall entstanden ist.
6)
VERANTWORTLICHKEIT: Der Hersteller übernimmt keine Haftung für mögliche Folgeschäden der Käufer, die aus einem Verlust der Produktionsmöglichkeiten oder einer verringerten
Produktion aufgrund der Konformitätsfehler entstehen.
7)
KOSTEN: Kosten in Verbindung mit Arbeit und Material, die zur Wiederherstellung der Konformität der Maschine erforderlich sind, gehen zu Lasten des Herstellers. Ausgaben und Liefer-
bedingungen müssen mit dem autorisierten Händler vereinbart werden.
8 - RECHTSVORBEHALT
Die im Rahmen der "Bedienungs- und Wartungsanweisungen" dieser Anleitung vorbehaltenen Rechte bleiben Eigentum des Herstellers. Kein Teil dieser Anleitung darf ohne schriftliche Gene-
hmigung des Herstellers durch welche Vervielfältigungsmittel auch immer reproduziert oder (gesamt oder teilweise) offengelegt werden. Alle genannten Warenzeichen gehören den jeweiligen
Eigentümern.
9 - VERWENDUNGSZWECK
VERWENDUNGSGEBIET
VERWENDUNGSORT
BEABSICHTIGTE VERWENDUNG
MIT DER VERWENDUNG BEAUFTRAGTE
BEDIENER
10 - VERWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Diese Maschine wurde zur alleinigen Verwendung, wie in Abschnitt 9 beschrieben, entwickelt und produziert und jegliche andere Verwendung oder anderer Betrieb ist ausdrücklich untersagt,
um jederzeit die Sicherheit der verantwortlichen Bediener sowie die Effizienz der Maschine selbst sicherstellen zu können.
ES IST STRENGSTENS VERBOTEN DIE MASCHINE IN UMGEBUNGEN MIT POTENZIELL EXPLOSIVER ATHMOSPHÄRE UND/ODER IN GEGENWART VON BRENNBAREN DÄMPFEN IN
BETRIEB ZU NEHMEN (Z. B.: HOLZSTÄUBE, MEHLE, ZUCKER UND FUTTERMEHLE).
VERWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN: ES IST STRENGSTENS VERBOTEN DIE MASCHINE ZU UNSACHGEMÄSSEN ZWECKEN ZU VERWENDEN, DIE VOM BEABSICHTIGTEN VERWEND-
UNGSZWECK (ABSCHNITT 9) ABWEICHEN.
DIE MASCHINE IST AUSSERHALB DER REICHWEITE VON KINDERN ZU HALTEN.
WÄHREND DER VERWENDUNG IST ES UNBEDINGT ERFORDERLICH ZU ÜBERPRÜFEN, DASS KEINE NICHT AUTORISIERTEN PERSONEN IN DIE NÄHE DER MASCHINE GELANGEN.
ES IST STRENGSTENS VERBOTEN, LUFTSCHLÄUCHE (VERLÄNGERUNGEN), ANSCHLÜSSE UND WERKZEUGE ZU VERWENDEN, DIE NICHT GEEIGNET SIND UND/ODER NICHT DEN
GELTENDEN VORSCHRIFTEN ENTSPRECHEN.
ES IST STRENGSTENS VERBOTEN, DIE MASCHINE MIT KRANEN UND/ODER GABELSTAPLERN ANZUHEBEN.
ES IST STRENGSTENS VERBOTEN, DRUCKLUFTSTRÖME AUF PERSONEN, TIERE UND ANDERE DINGE ZU RICHTEN.
ES IST STRENGSTENS VERBOTEN, DIE MASCHINE ZUM TRANSPORT UND/ODER ANHEBEN VON PERSONEN, TIEREN UND ANDEREN DINGE ZU VERWENDEN.
ES IST STRENGSTENS VERBOTEN, AUF DIE MASCHINE ZU STEIGEN.
ES IST STRENGSTENS VERBOTEN, DIE MASCHINE DURCH WELCHE MITTEL UND/ODER FAHRZEUGE AUCH IMMER ZU SCHLEPPEN.
ES IST STRENGSTENS VERBOTEN, DIE MASCHINE MANUELL AUF STEIGUNGEN UND/ODER GEFÄLLEN MIT GEFÄHRLICHEM NEIGUNGSGRAD ZU BEWEGEN.
ES BESTEHT DIE GEFAHR VON VERBRENNUNGEN BEI VERSEHENTLICHEM KONTAKT MIT DER DOPPELZYLINDER-PUMPBAUGRUPPE UND DEM ELEKTROMOTOR. ACHTUNG! ES
BESTEHT IMMER EIN RESTRISIKO (SIEHE ABSCHNITT 21).
Abb. 3
Industrieller, gewerblicher und ziviler Sektor.
Innen- und Außenbereiche (vorausgesetzt es werden keine atmosphärischen Mittel aus-
gesetzt), die ausreichend beleuchtet und belüftet sind, sowie Werte für Lufttemperatur und
-feuchtigkeit aufweisen, die Abschnitt 2 entsprechen und im Rahmen der geltenden Gesetze
für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geeignet sind, an dem eine solche Verwend-
ung stattfinden soll. Die Maschine muss auf einer Oberfläche stehen, die die Stabilität im
Hinblick auf ihr Gewicht und die Gesamtabmessungen (siehe Abschnitt 2) sicherstellt.
ACHTUNG! DIE MASCHINE IST AUSSERHALB DER REICHWEITE VON KINDERN ZU HALTEN.
Kompression von Luft (ohne Öl) zur Verwendung von geeigneten pneumatischen Werkzeugen,
die den geltenden Gesetzen entsprechen. (z. B.: Düsen zum Strahlen, Lackieren oder
Sandstrahlen; Schrauber, Punktschweißgeräte, Niet- oder Schmiervorrichtungen).
Ein autorisierter Bediener, der die beruflichen Anforderungen aus Abschnitt 5 erfüllt.
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