• Es obliegt der Verantwortung von Zahnärzten und
Zahnarzthelfern, Entscheidungen über den adäquaten Einsatz
dieses Produkts zu treffen sowie Folgendes zu kennen:
• den Gesundheitszustand des Patienten;
• das durchzuführende zahnärztliche Verfahren;
• alle Empfehlungen hinsichtlich der Infektionskontrolle
von Industrie- und Regierungsbehörden bei
zahnärztlichem Einsatz,
• die Forderungen und Vorschriften für sichere
zahnmedizinische Praxis; und
• die gesamte Gebrauchsanleitung; einschließlich
Abschnitt 4 „Vorsichtsmaßnahmen", Abschnitt
5 Infektionskontrolle" und Abschnitt 10
„Gerätepflege".
• Dieses Produkt wurde so konzipiert, dass die Anfälligkeit für ein
Einziehen von Mundflüssigkeiten beseitigt ist. Zur Sicherstellung
adäquater Schutzmaßnahmen gegen Kreuzkontamination
mit anderen Apparaten, die an die zahnmedizinische
Behandlungseinheit angeschlossen sind, wird nachdrücklich
empfohlen, die zahnmedizinische Behandlungseinheit ohne
automatische Rückzugmechanismen zu installieren. Die
zahnmedizinische Behandlungseinheit muss zusätzlich zur
Unterbindung eines automatischen Rückzugs ordnungsgemäß
gewartet und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Für
ausführlichere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Hersteller
ihrer zahnmedizinischen Behandlungseinheit.
• Ist Aseptik erforderlich oder gemäß des fachkundigen Ermessens
des Zahnarztes oder Zahnarzthelfers angemessen, sollte dieses
Produkt nicht zum Einsatz kommen, sofern das System nicht
in Kombination mit einem sterilen Lavage-Kit (PN 81340)
verwendet wird.
• Im Falle behördlicher Warnungen, Frischwasser vor dem
Gebrauch abzukochen, sollte dieses Produkt nicht als offenes
Wassersystem (z. B. an ein öffentliches Wasserversorgungsnetz
angeschlossen) eingesetzt werden. Zahnärzte und Zahnarzthelfer
sollten in diesem Fall von einem Gebrauch am Patienten
Abstand nehmen und die örtlichen Wasserwerke kontaktieren,
um sicherzustellen, ab welchem Zeitpunkt das Produkt erneut
eingesetzt werden kann. Nach einer diesbezüglichen Entwarnung
sollten seitens der örtlichen Wasserwerke Richtlinien für das
Durchspülen der Wasserleitungen zur Verfügung gestellt werden.
Alle Zufuhrleitungen von der öffentlichen Frischwasserversorgung
zur Zahnarztpraxis (z. B. Wasserhähne, Wasserleitungen und
zahnärztliche Apparate) sollten gemäß der Herstelleranweisungen
2 bis 5 Minuten lang durchgespült werden.
• Wir empfehlen, dass Patienten vor Aufnahme der Behandlung
eine Mundspülung mit einer handelsüblichen antimikrobiell
wirkenden Lösung wie Chlorhexidin Glukonat 0,12 % vornehmen.
Eine Mundspülung mit einer antimikrobiell wirkenden Lösung
verringert das Infektionsrisiko und gewährleistet, dass der
Patient während der Behandlung eine geringere Anzahl an
Mikroorganismen in Form von Aerosolen freisetzt.
• Insbesondere empfiehlt sich die Verwendung eines
leistungsstarken Speichelsaugers, um die Menge der während
der Behandlung freigesetzten Aerosole auf ein Minimum zu
reduzieren.
• Das Nichteinhalten von Empfehlungen für
Umgebungsbedingungen für den Betrieb, einschließlich der
Eingangswassertemperatur, könnte zu Verletzungen bei Patienten
und Anwendern führen.
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