Garantieschein - Active 4.0 L EVOLUTION Manuel D'instruction

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  • FRANÇAIS, page 17
D
DEUTSCH

10. GARANTIESCHEIN

Diese Maschine wurde anhand der modernsten Produktionstechniken entworfen und realisiert. Die
Herstellerfirma garantiert für ihre Produkte über einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Kaufdatum.
Ausgenommen davon sind Produkte für ständigen professionellen Arbeitseinsatz und für Arbeiten auf
Drittrechnung. Für diese Produkte gilt eine Garantiezeit von 12 Monaten ab dem Kaufdatum.
GARANTIEBEDINGUNGEN
1) Die Garantie gilt ab dem Kaufdatum. Die Herstellerfirma ersetzt gratis defekte Teile mit Material-, Bearbeitungs-
und Produktionsschäden. Die Garantie sieht keine Ersetzung des Geräts vor.
2) Die Techniker werden innerhalb der aus organisatorischen Gründen zulässigen Zeiten so bald wie möglich
eingreifen. Für eventuelle Verzögerungen können keine Schadenersatzansprüche oder Verlängerungen der
Garantiezeit gefordert werden.
3) Bei Eingriffen unter Garantie muss dem autorisierten Personal der vom Wiederverkäufer abgestempelte
und vollständig ausgefüllte Garantieschein, die Rechnung, der Kassenbon oder ein anderes steuerlich
vorgeschriebenes Dokument mit dem Kaufdatum vorgelegt werden.
4) Die Garantie verfällt bei:
- offensichtlichem Wartungsmangel
- nicht korrekter Verwendung des Produkts bzw. bei Beschädigung
- Verwendung von ungeeigneten Schmiermitteln oder Kraftstoffen
- Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen oder Zubehör
- Eingriffen vonseiten nicht befugtem Personal
5) Ausgenommen von der Herstellergarantie sind Teile, die normalem Verschleiß unterliegen, wie
Schneidewerkzeuge, Dichtungen, Zündkerze, Startseil, Reiß- oder Kupplungssicherungen, Filter usw.
6) Schäden während dem Transport müssen sofort dem Transporteur mitgeteilt werden, da sonst die Garantie
erlischt.
7) Schäden oder Brüche während oder nach der Garantiezeit geben dem Kunden nicht das Recht auf
Zahlungseinstellung oder Preisnachlässe.
8) Die Herstellerfirma haftet nicht für eventuelle direkte oder indirekte Schäden an Personen oder Dingen, die
auf Maschinenschäden oder auf eine zwangsläufig längere Stilllegung des Geräts zurückzuführen sind.
MOD.
4.0 .............
4.5 .............
5.5 .............
6.5 .............
S.N. n.°
HÄNDLER :
DATUM:
GEKAUFT VON :
...........................
43

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