8. GARANTIEBESTIMMUNGEN
Auf Ihren Befeuchter erhalten Sie eine Garantie von 2 Jahren ab dem Kaufdatum.
Innerhalb dieses Zeitraums werden alle Material- und Herstellungsfehler kostenlos
behoben. Dabei gelten folgende Bedingungen:
•
Jeglichen weiteren Ansprüchen auf Schadenersatz, einschließlich Folgeschäden
wird nicht stattgegeben.
•
Reparaturen oder Ersatz von Teilen innerhalb der Garantiefrist führt nicht zu einer
Verlängerung der Garantie.
•
Der Anspruch auf Garantie erlischt, wenn Änderungen am Befeuchter vorgenom-
men, andere als Originalteile eingebaut oder Reparaturen am Befeuchter von
Dritten durchgeführt wurden.
•
Teile, die dem normalen Verschleiß unterliegen fallen nicht unter die Garantie.
•
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist die Vorlage der
mit dem Datum versehenen, unveränderten Originalrechnung.
•
Die Garantie gilt nicht für Schäden, der durch von den in der Bedienungsanleitung
abweichenden Handlungen oder durch Nachlässigkeit entstanden sind.
•
Kosten und Risiko des Versands der Befeuchter und/oder deren Ersatzteile gehen
immer zu Lasten des Käufers.
Zur Vorbeugung von unnötigen Kosten empfehlen wir Ihnen, zunächst immer erst genau
in der Bedienungsanleitung nachzulesen. Finden Sie darin keine Lösungsmöglichkeit,
wenden Sie sich bitte an Ihren Händler.
Entsorgen Sie elektrische Geräte nicht im Hausmüll, nutzen Sie die Sammelstellen in Ihrer
Gemeinde. Fragen Sie Ihre Gemeindeverwaltung nach den Standorten der Sammelstellen.
Wenn elektrische Geräte unkontrollier t entsorgt werden, können während der
Verwitterung gefährliche Stoffe ins Grundwasser und damit in die Nahrungskette
gelangen, oder Flora und Fauna auf Jahre vergiftet werden. Wenn Sie das Gerät durch ein
neues ersetzen, ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet, das alte mindestens kostenlos zur
Entsorgung entgegenzunehmen.
INTERNET
Um unser Dienstleistungsangebot zu optimieren, stellen wir Ihnen die aktuellsten
Versionen der Benutzer-, Montage- und oder Serviceanleitungen unter www.qlima.com
als Download zur Verfügung.
2
10