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Altrad Lescha WSL PTO Série Notice Originale page 4

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  • FRANÇAIS, page 18
Geräuschkennwerte
DIN EN ISO 3746
Einsatz der Maschine als Brennholzwippkreissäge mit serienmäßigem
Sägeblatt.
Schalleistungspegel (Bearbeitung)
Messunsicherheitsfaktor: 4 dB
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen damit nicht zugleich auch
sichere Arbeitsplatzwerte darstellen. Obwohl es einen Zusammenhang zwischen
Emissions- und Immissionspegeln gibt, kann daraus nicht zuverlässig abgeleitet wer-
den, ob zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind oder nicht. Faktoren, welche
den derzeitigen am Arbeitsplatz vorhandenen Immissionspegel beeinflussen können,
beinhalten die Dauer der Einwirkungen, die Eigenart des Arbeitsraumes, andere
Geräuschquellen usw., z.B. die Anzahl der Maschinen und anderen benachbarten
Vorgängen. Die zulässigen Arbeitsplatzwerte können ebenso von Land zu Land variie-
ren. Diese Information soll jedoch den Anwender befähigen, eine bessere Abschätzung
von Gefährdung und Risiko vorzunehmen.
Betriebszeiten
Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom September 2002
dürfen Brennholzwippkreissägen in reinen, allgemeinen und besonderen
Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erho-
lung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbe-
herbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegean-
stalten an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen von 20.00 bis 7.00
Uhr nicht in Betrieb genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum Lärm-
schutz.
Symbole Gerät
Vor Inbetriebnahme
die Bedienungsan-
leitung und Sicher-
heitshinweise lesen
und beachten.
Schutzschuhe
tragen.
Gehörschutz tragen.
Leichten Atemschutz
benutzen.
Vor Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten
Zapfwelle immer vom Gerät trennen.
Drehrichtung des Sägeblattes.
Das Produkt entspricht den produktspezifisch geltenden
europäischen Richtlinien.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist geeignet für das Querschneiden von Brennholz im
Haus- und Hobbybereich.
Das Schneiden von Rundmaterial mit einem Durchmesser von unter
80 mm und über 240 mm ist nicht zulässig, da diese Werkstücke
nicht sicher festgehalten werden können.
Die maximale Länge des Schnittgutes darf 1000 mm betragen. Die
Mindestlänge des Schnittgutes darf 200 mm nicht unterschreiten.
Es dürfen nur Qualitätssägeblätter nach EN 847-1 mit einem Durch-
messer von maximal 700 mm verwendet werden.
4
L
= 114,5 dB(A)
WA
Schutzhandschuhe
tragen.
Augenschutz tragen.
Schutzkleidung tragen.
Verletzungsgefahr der
Finger und Hände durch
das Sägeblatt.
Die Brennholzwippkreissäge darf wegen fehlender Absaugvorrichtung
nur im Freien betrieben werden.
Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden, die sicher aufgelegt
und in der Wippe gehalten werden können.
Die Verwendung von Sägeblättern aus HSS - Stahl (hochlegierter
Schnellarbeitsstahl) ist nicht zulässig, weil dieser Stahl hart und sprö-
de ist. Verletzungsgefahr durch Bruch des Sägeblattes und Heraus-
schleudern von Sägeblattstücken.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung
der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und In-
standsetzungsbedingungen und die Befolgung der in der Anleitung
enthaltenen Sicherheitshinweise.
Die für den Betrieb geltenden einschlägigen Unfallverhütungs-
vorschriften, sowie die sonstigen allgemein anerkannten arbeitsmedi-
zinischen und sicherheitstechnischen Regeln sind einzuhalten.
Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestim-
mungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden jeder Art haftet der
Hersteller nicht: das Risiko trägt allein der Benutzer.
Eigenmächtige Veränderungen an der Säge schließen eine Haftung
des Herstellers für daraus entstehende Schäden jeder Art aus.
Die Säge darf nur von Personen gerüstet, genutzt und gewartet
werden, die damit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch uns bzw. durch von uns
benannte Kundendienststellen durchgeführt werden.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umgebung verwen-
det oder dem Regen ausgesetzt werden.
Metallteile (Nägel etc.) sind aus dem zu sägenden Material unbedingt
zu entfernen.
Restrisiken
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Einhaltung
aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgrund der durch den
Verwendungszweck bestimmten Konstruktion noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheitshinweise" und
die „Bestimmungsgemäße Verwendung", sowie die Betriebsanleitung
insgesamt beachtet werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von Personenverlet-
zungen und Beschädigungen.
Verletzungsgefahr der Finger und Hände durch das Werkzeug (Sä-
geblatt) oder Werkstück, z.B. beim Sägeblattwechsel.
Verletzung durch weggeschleuderte Werkstückteile.
Rückschlag des Werkstückes oder von Werkstückteilen.
Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes.
Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbeiten ohne
Gehörschutz.
Emission gesundheitsschädlicher Holzstäube. Tragen Sie deshalb
eine Schutzmaske.
Lärmemission: zur Reduzierung des Lärms konstruierte Sägeblätter
verwenden und die Maschine instand halten.
Des Weiteren können trotz aller getroffenen Vorkehrungen nicht offen-
sichtliche Restrisiken bestehen.
Sicheres Arbeiten
Bei unsachgemäßem Gebrauch können Holzbearbeitungs-
maschinen gefährlich sein. Wenn Elektrowerkzeuge eingesetzt
werden, müssen die grundlegenden Sicherheitsvorkehrungen be-
folgt werden, um die Risiken von Feuer, elektrischem Schlag und
Verletzungen von Personen auszuschließen.
Lesen und beachten Sie deshalb vor Inbetriebnahme dieses Erzeug-
nisses die folgenden Hinweise und die Unfallverhütungsvorschriften
Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. die im jeweiligen Land gültigen
Sicherheitsbestimmungen, um sich selbst und andere vor mögli-
chen Verletzungen zu schützen.

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