RICHTLINIE 2012/19/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATS vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(WEEE).
Das auf dem Gerät oder seiner Verpackung angebrachte Symbol des
durchgestrichenen Abfallcontainers weist darauf hin, dass das Produkt
am Ende seiner Lebensdauer getrennt von anderem Abfall gesammelt
werden muss.
Der Benutzer muss das Gerät daher am Ende seiner Lebensdauer bei geeigneten
Sammelstellen seiner Gemeinde für Elektro- und Elektronik-Altgeräte abgeben.
Alternativ zur eigenständigen Entsorgung kann das zu verschrottende Gerät im
Moment des Kaufs eines Neugerät gleichwertigen Typs dem Händler anvertraut
werden.
Bei Elektrogeräte-Händlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 ist es
außerdem ohne Kaufzwang möglich, zu entsorgende Elektrogeräte mit einer Größe
von unter 25 cm kostenlos abzugeben.
Die entsprechende getrennte Sammlung zur anschließenden Weiterleitung des
ausgedienten Geräts zum Recycling, zur Aufbereitung und umweltfreundlichen
Entsorgung trägt dazu bei, mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und die
Gesundheit zu vermeiden und fördert die Wiederverwendung und/oder das Recycling
der Werkstoffe, aus denen das Gerät besteht.
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DS3000-048