Wartung und Reinigung
WARNUNG! VERLETZUNGSGEFAHR!
Schalten Sie vor allen Arbeiten am
Gerät das Gerät aus und entnehmen
Sie den Akku.
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Entfernen Sie vor allen Arbeiten am Elektrowerk-
zeug stets das Sägeblatt.
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Halten Sie das Gerät und die Lüftungsschlitze
stets sauber. Bei verstopften Lüftungsschlitzen
droht eine Überhitzung und / oder eine Beschä-
digung des Gerätes.
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Reinigen Sie das Gerät nach Abschluss der
Arbeit.
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Es dürfen keine Flüssigkeiten in das Innere
des Gerätes gelangen. Verwenden Sie zum
Reinigen des Gehäuses ein Tuch. Verwenden
Sie niemals Benzin, Lösungsmittel oder Reiniger,
die Kunststoff angreifen.
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Reinigen Sie die Sägeblattaufnahme ggf. mit ei-
nem Pinsel oder durch Ausblasen mit Druckluft.
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Soll ein Lithium-Ionen-Akku längere Zeit gela-
gert werden, muss regelmäßig der Ladezustand
kontrolliert werden. Der optimale Ladezustand
liegt zwischen 50 % und 80 %. Das optimale
Lagerungsklima ist kühl und trocken.
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Garantie der
Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab
Kaufdatum. Im Falle von Mängeln dieses Produkts
stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte zu. Diese gesetzlichen Rechte
werden durch unsere im Folgenden dargestellte
Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte
bewahren Sie den Original-Kassenbon gut auf.
Diese Unterlage wird als Nachweis für den Kauf
benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum
dieses Produkts ein Material- oder Fabrikationsfeh-
ler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer
Wahl – für Sie kostenlos repariert oder ersetzt.
Diese Garantieleistung setzt voraus, dass innerhalb
der Drei-Jahres-Frist das defekte Gerät und der
Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und schriftlich
kurz beschrieben wird, worin der Mangel besteht
und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und
reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhan-
dene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
FAAS 12 B1