Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und
Umsetzung in nationales Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt
werden und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeauff orderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei
der sachgerechten Verwertung im Falle der Eigentumsaufgabe verpfl ichtet. Das Altgerät kann
hierfür auch einer Rücknahmestelle überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne der
nationalen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze durchführt. Nicht betroff en sind den Alt-
geräten beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel ohne Elektrobestandteile.
Der Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung von Dokumentation und Begleitpapieren der
Produkte, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der iSC GmbH zulässig.
Technische Änderungen vorbehalten
GFGP_1012_S_EX_BE_SPK7.indb 16
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19.10.2018 09:54:03
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