2.6.
Selbstbestimmungsrecht
Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und
Fußgängern auf öff entlichen Straßen stellt einen
erheblichen Eingriff in das informationelle Selbst-
bestimmungsrecht dar. Gemäß dem Bundesda-
tenschutzgesetz (BDSG) ist eine Beobachtung und
Aufzeichnung mittels Videokamera nur zulässig,
soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Inter-
essen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich
ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutz-
würdige Interessen der Betroff enen überwiegen.
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