6. Vorsichtsmaßnahmen
Folgende Vorsichtsmaßnahmen sind zu treffen :
- UV-Bestrahlungsgeräte vom Typ UV 1 sind dazu bestimmt,
in Sonnenstudios, Kosmetiksalons und ähnlichen
Einrichtung unter der Aufsicht einer als Fachpersonal
qualifizierten Person betrieben zu werden; sie dürfen nicht
an die breite Öffentlichkeit verkauft werden.
- Die Eingangsspannung muss konstant sein, da sonst die
Lampe beschädigt werden könnte. Bei längerem Nicht -
gebrauch der Lampe ist das Stromkabel herauszuziehen.
- Versuchen Sie auf keinen Fall, das Gerät selbst
auseinanderzubauen oder zu reparieren. Für eine rasche und
ausgezeichnete Pannenhilfe nehmen Sie direkt Kontakt mit
dem Kundendienst von Peggy Sage auf. Sollte das
Stromkabel beschädigt sein, muss es, um jede Gefahr
auszuschließen, entweder vom Hersteller selbst, seinem
Kundendienst oder einer von ihm beauftragten
Reparaturdienst ausgewechselt werden.
- Personen, die nicht als Benutzer des Gerätes gelten, vor
allem Kinder, dürfen sich, solange das Gerät in Betrieb ist,
nicht in seiner Reichweite aufhalten.
- Das Gerät darf nicht benutzt werden von:
• Personen unter 18 Jahren,
• Personen, die dazu neigen, Sommersprossen zu
bekommen,
• Personen, deren natürliche Haarfarbe rötlich ist,
• Personen, deren Haut auffällige entfärbte Bereiche
aufweist,
• Personen, die mehr als 16 Leberflecken (mit einem
Durchmesser von mindestens 2 mm) am Körper haben,
• Personen, die atypische Leberflecken haben (atypische
Leberflecken werden beschrieben als asymmetrische
Leberflecken mit einem Durchmesser größer als 5 mm
mit unterschiedlicher Pigmentierung und
unregelmäßigen Grenzen; im Zweifelsfall sollte ein Arzt
befragt werden),
• Personen, die unter Sonnenbrand leiden,
• Personen, die überhaupt nicht bräunen können oder
nicht bräunen können, ohne einen Sonnenbrand zu
bekommen, wenn sie der Sonne ausgesetzt sind,
• Personen, die leicht einen Sonnenbrand bekommen,
wenn sie der Sonne ausgesetzt sind,
• Personen, die viele schwere Sonnenbrände in der
Kindheit erlitten haben,
• Personen, die unter Hautkrebs leiden oder litten oder dafür
prädisponiert sind,
• Personen, in deren Familien Hautkrebs aufgetreten ist,
• Personen, die wegen Krankheiten, die
Lichtempfindlichkeit mit einschließen, in ärztlicher
Behandlung sind.
• Personen, die gegen Lichtempfindlichkeit behandelt
werden.
- Bei Bestrahlungen soll nicht die persönliche minimale
erythemale Dosis (MED) überschritten werden. Falls ein Erythem
(Hautrötung) einige Stunden nach der Bestrahlung auftritt,
sollten keine weiteren Bestrahlungen stattfinden. Nach einer
Woche kann wieder eine Bestrahlung wie bei einer ersten
Bestrahlung durchgeführt werden; die Empfehlungen zur Dauer
der Bestrahlungen und zum Abstand zwischen den Bestrah -
lungen sind zu befolgen.
- Vor Anwendung weiterer Bestrahlungen sollte der Arzt um
Rat gefragt werden, wenn unerwartete Effekte wie
beispielsweise Jucken innerhalb von 48 h nach der ersten
Bestrahlung auftreten.
- Ein Abstand von 30 Minuten muss nach 10 Minuten
fortlaufender Bestrahlung unter der UV-Lampe eingehalten
werden. Mindestens 48 Stunden Abstand zwischen den
ersten beiden Bestrahlungen. Maximal 200 Bestrahlungen
pro Jahr,
- Die UV-Strahlung der Sonne oder eines UV-Geräts kann
irreversible Schäden an Augen und Haut verursachen,
- Diese biologischen Auswirkungen hängen von der Art und
Dosis der Bestrahlung sowie von der individuellen
Hautempfindlichkeit ab.
- Nach übermäßiger Bestrahlung kann sich ein Sonnenbrand
auf der Haut entwickeln. Zu häufige UV-Bestrahlung durch
die Sonne oder UV-Geräte kann zu vorzeitiger
Hautalterung führen und das Risiko erhöhen, an Hautkrebs
zu erkranken. Diese Risiken erhöhen sich mit zunehmender
kumulativer UV-Bestrahlung. UV-Bestrahlung in frühem
Alter erhöht das Risiko von Hautschäden im späteren
Leben.
- Ungeschützte Augen können oberflächliche Entzündungen
erleiden und in bestimmten Fällen kann übermäßige
Bestrahlung die Netzhaut beschädigen. Wiederholte
Bestrahlungen können zu grauem Star führen.
- Bei ausgeprägter individueller Empfindlichkeit oder
allergischen Reaktionen gegen ultraviolette Strahlung sollte
vor Beginn der Bestrahlung der Arzt um Rat gefragt werden.
- Die folgenden Vorsichtsmaßnahmen müssen getroffen
werden:
• Die bereitgestellten Schutzbrillen müssen immer
getragen werden. Kontaktlinsen oder Sonnenbrillen
können eine Schutzbrille nicht ersetzen.
• Kosmetika müssen mehrere Stunden vor der UV-
Bestrahlung von der Haut entfernt werden; es dürfen
keine Sonnenschutzmittel oder Bräunungsmittel
verwendet werden.
• Bestimmte Erkrankungen und die Nebenwirkungen
mancher Medikamente können durch UV-Bestrahlung
verschlimmert werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall
an einen Arzt.
• Vermeiden Sie Sonnenbäder und die Anwendung des
Geräts an ein und demselben Tag.
• Holen Sie ärztlichen Rat ein, wenn sich hartnäckige
Blasen oder Wunden auf der Haut bilden oder wenn sich
die Pigmentierung der Leberflecken ändert.
• Schützen Sie empfindliche Hautpartien wie Narben,
Tätowierungen und Genitalien vor der Strahlung.