7.2.2
Drucker die für gesetzliche Vorgänge verwendet werden
Drucker, die unter diese Typzulassung fallen und andere Drucker gemäß Abschnitt 4.2, die dem
Übereinstimmungsprüfverfahren unterzogen wurden, müssen keinen separaten grünen M-Aufkleber
haben, um für gesetzliche Vorgänge eingesetzt zu werden.
8.
Anbringung des CE Zeichens und der Beschriftungen
8.1
Anzeige
8.1.1
CE - Zeichen
Ein Aufkleber mit dem CE-Zeichen und dem Herstellungsjahr muss auf dem Typenschild am Gehäuse
der Gewichtsanzeige angebracht werden.
8.1.2
Beschriftungen
Markenzeichen und/oder Name des Herstellers und Typbezeichnung sind auf dem Überstand der
Frontpaneele angebracht.
Auf der vorderen Paneele der Gewichtsanzeige befinden sich:
Name und Logo des Herstellers
•
Unlöschbar gedruckt auf einem spröden Kunststoffetikett auf dem Überstand der Frontpaneele:
Max, Min, e =, Genauigkeitsklasse
•
Auf der Beschriftungsplatte:
Modellnr., Seriennr., Nr. der Bauartzulassung, Genauigkeitsklasse, Temperaturbereich,
•
Elektrodaten und andere Angaben.
8.1.2.1
Lastaufnahmen
Auf einem Datenschild:
Name des Herstellers, Typ, Seriennummer, Leistung
•
Auswahl wird dem Hersteller überlassen, wie in Abschnitt 7.1.2 vorgesehen:
Seriennummer der Anzeige
•
erstellt von DELTA
Anlage Seite 8 von 14
Zertifikat der EU Typzulassung Nr. DK 0199.202