Stellen Sie den Temperaturregler bitte 12 Stunden vor dem Abtauen auf eine kühlere Ein-
stellung, damit eine ausreichende Kälte als Reserve für die Unterbrechung im Betrieb ent-
stehen kann.
Entfernen Sie den Reif wie nachstehend erläutert:
1.
Schalten Sie das Gerät aus.
2.
Nehmen Sie das gesamte Gefriergut heraus, verpacken Sie es in mehrere Schichten
Zeitungspapier und lagern Sie es an einem kühlen Ort.
VORSICHT!
Fassen Sie eingefrorene Lebensmittel nicht mit nassen Händen an. Ihre Hände könnten an
den Lebensmitteln festfrieren.
3.
Lassen Sie die Tür des Geräts offen ste-
hen und setzen Sie den Kunststoffscha-
ber in den entsprechenden Sitz unten in
der Mitte; stellen Sie eine Schale zum
Auffangen des Tauwassers darunter
Stellen Sie eine Schale mit heißem Wasser in
das Gefrierfach, um den Abtauprozess zu be-
schleunigen. Entfernen Sie vorsichtig Eisstü-
cke von den Wänden, bevor alles abgetaut ist.
4.
Ist alles vollständig abgetaut, trocken Sie
die nassen Oberflächen gründlich ab
und bewahren Sie den Schaber für eine
spätere Verwendung auf.
5.
Schalten Sie das Gerät ein.
6.
Nachdem das Gerät zwei bis drei Stunden in Betrieb ist, können Sie die ausgelagerten
Lebensmittel wieder in den Gefrierschrank hinein legen.
Verwenden Sie bitte niemals scharfe Gegenstände zum Entfernen von Reif und Eis vom Ver-
dampfer, da dieser dadurch beschädigt werden könnte.
Benutzen Sie keine mechanischen oder sonstigen Hilfsmittel, um den Abtauprozess zu be-
schleunigen; halten Sie sich dazu ausschließlich an die Angaben des Geräteherstellers.
Ein Temperaturanstieg des Gefrierguts während des Abtauens des Gerätes kann die Lager-
zeit dieser Lebensmittel verkürzen.
Stillstandzeiten
Bei längerem Stillstand des Gerätes müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
• trennen Sie das Gerät von der Netzversorgung
• entnehmen Sie alle Lebensmittel
• tauen Sie das Gerät ab
• lassen Sie die Türen offen/angelehnt, um das Entstehen unangenehmer Gerüche zu ver-
meiden.
15) Falls dies vorgesehen ist.
15)
, Reinigen Sie das Gerät und alle Zubehörteile
Reinigung und Pflege
71