Kipphebelsaugheber dürfen nicht extremer
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Hitze (z. B. offenem Feuer, permanenter direk-
ter Sonneneinstrahlung) ausgesetzt werden.
Temperaturen von dauerhaft über 40°C sind
verboten.
Kipphebelsaugheber dürfen nicht extre-
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mer Kälte (z. B. Frost) ausgesetzt werden.
Temperaturen von dauerhaft unter 0°C sind
verboten.
Wir empfehlen dringend, die jeweilig
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nationalen Richtlinien zum manuellen Heben
von Gütern zu beachten. In diesen Richtlinien
werden nicht nur die maximal zu hebenden
Gewichte empfohlen, sondern auch die Zeit-
dauer (oder auch: Häufigkeit) einer Belastung,
die eingenommene Körperhaltung und die
Bedingungen, unter denen die Lastenhandha-
bung stattfindet berücksichtigt.
Prüfen Sie vorab, ob Sie körperlich in der
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Lage sind, die geforderte Lasthandhabung
unter den gegebenen Bedingungen zu
bewältigen.
Keine Veränderungen, An- und Umbauten am
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Kipphebelsaugheber vornehmen. Dies gilt
insbesondere für Sicherheitseinrichtungen.
Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen
führen zum Erlöschen der ausgestellten EG-
Konformitätserklärung.
Der Einsatz des Kipphebelsaughebers in
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einem explosionsgefährdetem (ATEX-)
Bereich ist verboten
Das Bedienen des Kipphebelsaughebers
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unter Einwirkung von Medikamenten, welche
die Wahrnehmungs- bzw. Reaktionsfähigkeit
beeinflussen, und unter Einfluss von Drogen
und Alkohol ist verboten!
Versuchen Sie niemals rissiges oder gesprun-
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genes Glas anzuheben
Sollte eine Vakuumanzeige beim Produkt
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verbaut sein, muss der Bediener jederzeit
in der Lage sein, die Vakuumanzeige zu
sehen, um beurteilen zu können, ob ein
ausreichendes Vakuum vorliegt.
Persönliche
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Schutzausrüstung
HINWEIS
Um Gesundheitsgefahren zu minimieren, ist bei
allen Arbeiten mit dem Saugheber die persönliche
Schutzausrüstung zu tragen.
WARNUNG
Bei der Arbeit mit dem Kipphebelsaugheber
bestehen unterschiedliche Gesundheits
gefahren, wie Verätzungen durch Quet
schung, Einklemmen oder herabfallende
Gegenstände!
Tragen Sie Sicherheitsschuhe.
Tragen Sie feste Schutzhandschuhe.
Tragen Sie eng anliegende, reißfeste
Arbeitsschutzbekleidung.
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