Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen
Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis
der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und
mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu
vermeiden. Die Elektrofachkraft ist speziell für das
Arbeitsumfeld ausgebildet, in dem sie tätig ist.
Die Elektrofachkraft muss die Bestimmungen der
geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung
erfüllen.
2.5
Betreiberpflichten
Der Betreiber besitzt das Gerät und die Peripherie oder hat
beides gemietet. Er ist jederzeit für die
bestimmungsgemäße Verwendung verantwortlich.
Der Betreiber muss:
die verschiedenen Aufgaben am Gerät qualifiziertem,
geeignetem und autorisiertem Personal zuweisen
das Personal nachweisbar in die Befugnisse und
Aufgaben unterweisen
sämtliche Mittel zur Verfügung stellen, die das Personal
benötigt, um die ihm zugewiesenen Aufgaben zu
erfüllen
sicherstellen, dass das Gerät ausschließlich in technisch
einwandfreiem Zustand betrieben wird
sicherstellen, dass das Gerät vor unbefugter Benutzung
geschützt wird
ACU-RITE | IOB 610 | Operating Instructions | 04/2018
2.6
Allgemeine Sicherheitshinweise
Für die Sicherheit eines Systems, in dem
dieses Gerät verwendet wird, trägt der
Monteur oder Installateur dieses Systems die
Verantwortung.
Das Gerät unterstützt die Verwendung einer
Vielzahl von Peripheriegeräten verschiedener
Hersteller. HEIDENHAIN kann keine Aussagen
zu den spezifischen, für diese Geräte
notwendigen, Sicherheitsmaßnahmen treffen.
Die Sicherheitshinweise in den entsprechenden
Dokumentationen müssen beachtet werden.
Falls diese nicht vorliegen, müssen sie von den
Herstellern in Erfahrung gebracht werden.
Die spezifischen Sicherheitshinweise, die für die einzelnen
Tätigkeiten am Gerät zu beachten sind, sind in den
entsprechenden Kapiteln dieser Anleitung angegeben.
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