tigem Draht kann mit einem oder mehreren stromführenden Dräh-
ten eines elektrischen Weidezauns ergänzt werden. Die Stütz-
vorrichtungen der stromführenden Drähte sind so auszulegen,
dass zwischen den stromführenden Drähten und der vertikalen
Ebene der nichtstromführenden Drähte ein Mindestabstand von
15 cm gewährleistet ist.
Der Stacheldraht und der scharfkantige Draht sind in regelmäßigen
Abständen zu erden.
Befolgen Sie unsere Erdungsempfehlungen.
Zwischen den Erdstäben des Elektrozaungeräts und möglichen ande-
ren Komponenten, die an ein Erdungssystem angeschlossen sind, wie
beispielsweise der Schutzerdung der Strom v ersorgung oder der Er-
dung des Telefonnetzes ist ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen sind wirksam von den
geerdeten Bauelementen des Gebäudes zu isolieren. Zu diesem
Zweck können isolierte Hochspannungskabel verwendet werden.
Unterirdische Anschlussleitungen sind in einem Isolierrohr zu verlegen.
Alternativ dazu können isolierte Hochspannungskabel verwendet
werden. Die Anschlussleitungen sind vor Beschädi g ung durch in den
Boden einsinkende Tierhufe oder Fahrzeugreifen zu schützen.
Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen mit Netzstrom-, Kommuni-
kations- oder Daten k abeln im selben Rohr verlegt werden.
Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte dürfen nicht
oberhalb von Freileitungen oder überirdischen Kommunikationslei-
tungen geführt werden.
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