Entsorgung
Leuchte entsorgen
(Anwendbar in der Europäischen Union und anderen europäischen Staaten mit Sys-
temen zur getrennten Sammlung von Wertstoffen)
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte die Leuchte einmal nicht mehr benutzt werden können, so
ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt
vom Hausmüll, z. B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/sei-
nes Stadtteils, abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass Altgeräte
fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt
vermieden werden. Deswegen sind Elektrogeräte mit dem hier abge-
bildeten Symbol gekennzeichnet.
16