Dieses Symbol kennzeichnet elektrische Geräte, die der
Schutzklasse II entsprechen.
Das Siegel „Geprüfte Sicherheit" bestätigt, dass dieses Gerät bei
vorhersehbarem Gebrauch sicher ist. Das Prüfsiegel bestätigt die
Konformität dieses Gerätes mit dem Produktsicherheitsgesetz.
Dieses Symbol signalisiert besondere Vorschriften zur Entsorgung
von Altgeräten (siehe Kapitel „Entsorgung").
Sicherheit
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist ausschließlich zum Pürieren, Rühren, Mixen, Schlagen
und Quirlen von geeigneten Lebensmitteln bestimmt. Zudem ist das
Gerät nicht für den gewerblichen Gebrauch bestimmt, sondern aus-
schließlich für die Benutzung im privaten Haushalt. Jede andere Ver-
wendung oder Änderung des Gerätes ist nicht bestimmungsgemäß
und ist grundsätzlich untersagt. Für Schäden, die durch nicht bestim-
mungsgemäßen Gebrauch oder falsche Bedienung entstanden sind,
kann keine Haftung übernommen werden.
Allgemeines/Sicherheit
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