GER
7.1 Periodische Wartung
Tägliche Kontrollen:
•
Die Anlagen auf ihre reguläre Betriebstüchtigkeit kontrollieren.
•
Den Wasserdruck im Anlageneinlass kontrollieren.
•
Den Membraneneinlassdruck kontrollieren (darf nicht über 8 bar
liegen).
Monatliche Vorgänge (auf einer Fotokopie des Protokolls gemäß
Absatz 21 registrieren):
•
Den Aktivkohlefi ltereinsatz* auswechseln (alle 2 Monate).
•
Das Datum des Austausches der Filtereinsätze registrieren.
•
Die Wasserhärte im Einlass kontrollieren.
•
Die Leitfähigkeit des Rohwassers mit kalibriertem Messgerät
(kundenseitig) ablesen.
•
Die Leitfähigkeit des Reinwassers mit kalibriertem Messgerät
(kundenseitig) ablesen.
•
Die durchgeführten Kontrollen registrieren.
NB: Die Lebensdauer der Filter hängt von der Wasserbeschaff enheit
im Einlass und vom Tagesverbrauch ab.
7.2
Außerordentliche Wartung
Unter
außerordentlichen Wartungsarbeiten
Reparatur oder der Austausch eines oder mehrerer Bauteile nach
langen Betriebszeiträumen. Die Reparatur oder der Austausch ändern
die Anlagenmerkmale nicht. Bei wesentlichen Anlagenänderungen
kann der Hersteller nicht für eventuelle daraus entstehende Gefahren
verantwortlich gemacht werden.
8. DEMONTAGE UND AUSSERBETRIEBNAHME
8.1 Außerbetriebnahme
Die
Funktionstüchtigkeit
die
durchgehende
Produktion
Für Produktionsunterbrechungen von über 5 Tagen muss ein
Membranerhaltungsverfahren durchgeführt werden. Hierfür ist der
Hersteller zu kontaktieren.
8.2 Demontage
Soll die Umkehrosmoseanlage nicht mehr verwendet oder durch
eine andere ersetzt werden, muss sie abmontiert werden. Dies muss
entsprechend den geltenden Vorschriften erfolgen.
8.3 Abbruch, Materialtrennung und
Entsorgung
Sollte die Umkehrosmoseanlage oder ein Teil davon außer Betrieb gesetzt
werden, sind die gefährlichen Teile zu entsorgen.
Folgende Anlagenmaterialien müssen getrennt werden:
•
Polyaethylen und Gummi
•
glasfaserverstärkter Kunststoff
•
Kunststoff und PVC
•
elektrische Leiter
•
semipermeable Membranen
•
Metall
•
Filtereinsätze
Alle Materialtrennungen und die abschließende Entsorgung müssen
entsprechend den einschlägigen Gesetzesvorschriften erfolgen.
"Osmosi inversa" +0300017DE rel. 1.0 - 05.11.2012
7. WARTUNG
verstehen
sich
der
Umkehrosmoseanlage
ist
von
Reinwasser
gebunden.
7.3 Reinigung
Je nach Verwendung der Umkehrosmoseanlage sind mehr oder weniger
häufi ge Reinigungsarbeiten erforderlich. Alle Reinigungsarbeiten
müssen mit den entsprechenden persönlichen Schutzausrüstungen
(Schutzhandschuhe, rutschfeste Schuhe) gemäß geltenden Vorschriften
ausgeführt werden.
7.4 Membranenaustausch
Die Membranen unterliegen einer natürlichen Abnutzung:
•
jährlicher Rückgang der Reinwasserausbeute 7 %;
•
jährlicher Anstieg der Leitfähigkeit des Reinwassers 10 %.
Die Verstopfung der Membranen kann von zwei Grundfaktoren
abhängen:
•
Verstopfung durch Eisen- oder Sulfat- und Kalziumkarbonatfällung;
•
biologische Verunreinigung.
Die Membranen unterliegen nach einer mehr oder weniger langen
Betriebszeit - in Abhängigkeit der Beschaff enheit und der Menge des
aufbereiteten Wassers - einer Verstopfung, die ihre Leistungsfähigkeit
reduziert; ein Austausch der Membranen ist dann erforderlich, wenn
sich die folgenden Grundparameter in der Anlage ändern (bei gleicher
Temperatur und Salzhaltigkeit):
•
Verminderung der Reinwasserausbeute auf einen unzureichenden
Wert für die entsprechende Anwendung, die der Umkehrosmoseanlage
die
nachgeschaltet ist;
•
übermäßige Erhöhung der Leitfähigkeit des Reinwassers auf einen
zu hohen Wert für die Anwendung, die der Umkehrosmoseanlage
nachgeschaltet ist.
8.4 Anweisungen für Notfälle
an
Zu verwendende Löschgeräte
Im Brandfall sind Pulverfeuerlöscher gemäß den geltenden Vorschriften
zu verwenden. Nie Flüssigkeitslöschgeräte verwenden.
Hinweise zu den möglichen Schadstoff emissionen
Im Brandfall ist auf die Verbrennungsgase zu achten (Kunststoff ,
Elektroanlage, glasfaserverstärkter Kunststoff etc.).
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