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A6 Garantiebestimmungen
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des
Gerätes, die auf Material- oder Fertigungsfehler
zurückzuführen sind. Daneben bestehen die ge-
setzlichen Gewährleistungsansprüche gegen den
Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
- für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung
- infolge Verwendung von Nicht-Original-Reich-
Teilen in den Geräten
- infolge Nichteinhaltung der Einbau- und
Gebrauchsanweisung des Herstellers
- infolge unsachgemäßer Behandlung
- infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Wird ein ab Januar 2006 gekaufter Rangierantrieb
innerhalb von 4 Wochen ab Kaufdatum, durch
Rücksendung der vollständig ausgefüllten Garan-
tiekarte registriert, gewährt die Reich GmbH eine
Garantie von 36 Monaten, beginnend ab dem
Kaufdatum. Bei Geltendmachung eines Garantie-
anspruches ist der Original-Kaufbeleg vorzulegen.
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1,
die innerhalb von 36 Monaten seit Abschluss des
Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem
Endverbraucher eintreten. Der Hersteller wird
solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Leistet der Hersteller Garan-
tie, beginnt die Garantiefrist hinsichtlich der repa-
rierten oder ausgetauschten Teile nicht von neu-
em, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-
ansprüche des Käufers oder Dritter sind ausge-
schlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungs-
gesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des REICH-
Werkskundendienstes
unter die Garantie fallenden Mangels – insbeson-
dere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkos-
ten – trägt der Hersteller, soweit der Kunden-
dienst innerhalb von Deutschland eingesetzt wird.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus-
und Einbaubedingungen des Gerätes (z.B. De-
montage von Möbel- oder Karosserieteilen) kön-
nen nicht als Garantieleistung anerkannt werden.
Auf die Antriebsrollen gewähren wir 36 Monate
zur
Beseitigung
eines
Garantie auf Herstellungsfehler.
Vor Gebrauch des Rangierantriebes unbedingt
scharfkantige Steine aus den Reifen entfernen.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Bei Störungen ist grundsätzlich die REICH-
Servicezentrale zu benachrichtigen:
REICH GmbH, Ahornweg 37
35713 Eschenburg
Tel. 02774-9305-0
Email:
info@reich-web.com
In anderen Ländern stehen die jeweiligen Ser-
vicepartner zur Verfügung.
Beanstandungen sind näher zu bezeichnen.
Ferner ist die Seriennummer des Gerätes so-
wie das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garan-
tiefall vorliegt, muss der Endverbraucher das
Gerät auf eigene Gefahr zum Hersteller bringen
oder ihm übersenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per
Frachtgut zu erfolgen. Im Garantiefall über-
nimmt das Werk die Transportkosten bzw.
Kosten der Einsendung und Rücksendung.
Liegt kein Garantiefall vor, gibt der Hersteller
dem Kunden Bescheid und nennt die vom Her-
steller nicht zu übernehmenden Reparaturkos-
ten; in diesem Fall gehen auch die Versandkos-
ten zu Lasten des Kunden.
4. Haftungsausschluss
Reich GmbH übernimmt in keinem Fall die
Haftung für Schäden die durch den Betrieb des
Rangierantriebes, direkt oder indirekt, verur-
sacht werden.
Die Garantie erlischt bei unsachgemäßer An-
wendung, Montage oder Reparatur sowie durch
normalen Verschleiß hervorgerufene Schäden.
Hinweis:
Typ und Seriennummer entnehmen Sie bitte
dem Typenschild ihres Rangierantriebes.