7. Erweiterungsmodule
Der Energiezähler hat zwei Steckplätze für Erweiterungsmodule. Eine Mischbestückung ist zulässig, allerdings dür-
fen keine zwei gleichen Pulsmodule/-funktionen bestückt sein. Das Analogmodul belegt beide Plätze. Diese Module
sind ohne Rückwirkung auf die Verbrauchserfassung und können ohne Verletzung der Eichmarke nachgerüstet
werden.
Die einschlägigen ESD- (Elektrostatische Entladungen) Vorschriften sind zu beachten. Für Schäden (insbe-
sondere an der Elektronik), die aus deren Nichtbeachtung resultieren, wird keine Haftung übernommen.
7.1 Montage der Module
Testausgang
Abb. 3
1.
Das Rechenwerk öffnen durch Abklappen der seitlichen Verschlüsse.
2.
Das Modul auf dem entsprechenden Steckplatz einrasten und das vorgebogene Flachbandkabel beidseitig
vorsichtig aufstecken.
3.
Den Deckel schließen und vor dem Plombieren des Gehäusedeckels das ordnungsgemäße Funktionieren des
Zählers durch Betätigen der Drucktaste überprüfen.
Steckplatz 1
Steckplatz 2
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