LED-Rücklicht nutzen
WARNUNG!
Verletzungsgefahr!
Das LED-Rücklicht am Helm ersetzt nicht die von der StVZO (§67)
vorgeschriebene lichttechnische Einrichtung an Fahrrädern.
− Verwenden Sie das LED-Rücklicht nicht bei Regen, da die
Funktionsfähigkeit bei Nässe nicht gewährleistet ist.
− Beachten Sie, dass das LED-Rücklicht während der Benut-
zung von Kleidung, Rucksack oder durch Kopfbewegungen
verdeckt bzw. nicht sichtbar sein kann.
− Achten Sie darauf, dass sich das LED-Rücklicht nicht durch
Hängenbleiben an Jacken, Rucksäcken oder sonstigen
Gegenständen löst.
− Beachten Sie, dass die Batterie des LED-Rücklichts ausfallen
bzw. leer sein kann. Kontrollieren Sie die Funktionsfähigkeit
des LED-Rücklichts regelmäßig.
− Setzen Sie die Batterie nicht übermäßiger Wärme wie Son-
nenschein, Feuer oder dergleichen aus. Bei unsachgemäßem
Batteriewechsel besteht Explosionsgefahr. Ersetzen Sie die
Batterie nur durch denselben oder einen gleichwertigen
Batterietyp.
− Das LED-Rücklicht ist kein Spielzeug und darf von Kindern nur
unter der Aufsicht von Erwachsenen benutzt werden.
− Der Batteriewechsel darf nur von Erwachsenen durchgeführt
werden.
− Wenn Kinder die Batterie verschlucken, besteht akute Gesund-
heitsgefahr. Wenn Sie vermuten, dass eine Batterie verschluckt
wurde, suchen Sie sofort einen Arzt auf.
Das LED-Rücklicht dient bei sachgemäßer Anwendung der besseren Sichtbarkeit.
Zudem ist der Helm mit Sichtstreifen ausgestattet, die Lichtquellen reflektieren und
so die Sichtbarkeit erhöhen können.
− Entfernen Sie vor der ersten Benutzung den Sicherheitsstreifen auf der Rückseite
des LED-Rücklichts
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LED-Rücklicht nutzen
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