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Gerätetransport
Beim Transport der Lithium-Ionen-Akkus sind die
Gefahrgutvorschriften zu beachten. Die Akkus können
vom Benutzer ohne weitere Auflagen auf der Straße
transportiert werden.
Bei einem Versand durch Dritte (wie z. B. Lufttransport
oder Spedition) müssen für die Verpackung und
Kennzeichnung spezielle Anforderungen berücksichtigt
werden. Bei der Vorbereitung des Versandstücks muss
ein Gefahrgut-Experte hinzugezogen werden.
Die Akkus dürfen nur transportiert werden, wenn das
Gehäuse unbeschädigt ist. Offene Kontakte abkleben
und den Akku so verpacken, dass er sich nicht in der
Verpackung bewegen kann. Außerdem bitte auch
eventuelle zusätzliche Landesvorschriften beachten.
Entsorgung
Zum Schutz der Umwelt entsorgen Sie Elektro- oder
Elektronik-Altgeräte, Akku-Ladegeräte, Akkus und
Batterien nicht mit dem Hausmüll!
Nur in EG-Ländern:
Gemäß der europäischen Richtlinie
2012/19/EU müssen nicht mehr
gebrauchsfähige Elektro- und
Elektronikgeräte und gemäß der
europäischen Richtlinie 2006/66/EG
defekte oder verbrauchte Akkus/
Batterien getrennt gesammelt und
umweltgerecht entsorgt werden.
Informationen über Möglichkeiten der
Verwertung und Entsorgung erhalten
Sie von Ihrem Umweltamt oder einem
Entsorgungsfachbetrieb.
Akkus/Batterien:
Li-Ion:
Bitte beachten Sie die Anweisungen im
Abschnitt „Transport".
Änderungen ohne vorherige Ankündigung möglich.