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Cooper Crouse-Hinds GmbH
ExplosionsgeschützteAbzweigdosen, Typ GHG 791 01
und GHG 791 02
6.4
Schließen des Gerätes
Alle Fremdkörper sind aus dem Gerät zu
entfernen.
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart sind die Deckelschrauben fest
anzuziehen.
Bei übermäßigem Anziehen kann die
Schutzart beeinträchtigt werden.
6.5
Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind
die in den einzelnen nationalen Bestimmungen
genannten Prüfungen durchzuführen.
Außerdem ist vor der Inbetriebnahme die
korrekte Funktion und Installation des
Betriebsmittels in Übereinstimmung mit dieser
Betriebsanleitung und anderen anwendbaren
Bestimmungen zu überprüfen.
Unsachgemäße Installation und Betrieb der
Abzweigdosen kann zum Verlust der
Garantie führen.
7
Instandhaltung / Wartung
Die für die Wartung / Instandhaltung von
elektrischen Betriebsmitteln in explosions-
gefährdeten Bereichen geltenden nationa-
len Bestimmungen sind einzuhalten.
(EN 60079-17).
Vor Öffnen des Gehäuses Spannungs-
freiheit sicherstellen bzw. geeignete
Schutzmaßnahmen ergreifen.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind
anwendungsspezifisch und daher in Abhän-
gigkeit von den Einsatzbedingungen vom
Betreiber festzulegen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die
Teile, von denen die Zündschutzart abhängt,
zu prüfen (z.B. Unversehrtheit des Gehäuses,
der Dichtungen und der Kabel- und Leitungs-
einführungen).
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden,
dass Instandsetzungsarbeiten erforderlich
sind, ist Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung
zu beachten.
8
Reparatur / Instandsetzung /
Änderungen
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen dürfen
nur unter Verwendung von Cooper Crouse-
Hinds Originalersatzteilen vorgenommen
werden.
Reparaturen, die den Explosionsschutz
betreffen, dürfen nur von Cooper Crouse-
Hinds oder einer qualifizierten Elektro-
fachkraft in Übereinstimmung mit
national geltenden Regeln durchgeführt
werden. (EN 60079-19)
Umbauten oder Änderungen am Betriebsmit-
tel sind nicht gestattet.
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Entsorgung /
Wiederverwertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind
die jeweils geltenden nationalen Abfall-
beseitigungsvorschriften zu beachten.
Zur Erleichterung der Wiederverwertbarkeit
von Einzelteilen sind Kunststoffteile mit dem
Kennzeichen des verwendeten Kunststoffes
versehen.
Programmänderungen und
-ergänzungen sind vorbehalten.