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Normenkonformität
Das Betriebsmittel ist gemäß
DIN EN ISO 9001 entwickelt, gefertigt und
geprüft worden.
Es entspricht den in der Konformitätser-
klärung aufgeführten Normen
94/9 EG: Geräte und Schutzsysteme zur
bestimmungsgemäßen Verwendung in
explosionsgefährdeten Bereichen.
Weitere Anforderungen wie die Richtlinie
"Elektromagnetische Verträglichkeit (2004/
108/EG)" werden von den Abzweigdosen
erfüllt.
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Verwendungsbereich
Die Steckdosenverteiler GHG 931 sind zum
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
der Zonen 1 und Zone 2 gemäß
EN/IEC 60079-10 geeignet!
Die eingesetzten Gehäusematerialien ein-
schließlich der außenliegenden Metallteile
bestehen aus hochwertigen Werkstoffen, die
einen anwendungsgerechten Korrosions-
schutz und Chemikalienresistenz in "normaler
Industrieatmosphäre" gewährleisten:
- schlagfestes Polyamid
- glasfaserverstärktes Polyester
- Edelstahl AISI 316 L.
Bei einem Einsatz in extrem aggressiver
Atmosphäre, können Sie zusätzliche Informa-
tionen über die Chemikalienbeständigkeit der
eingesetzten Kunststoffe, bei Ihrer zuständi-
gen Cooper Crouse-Hinds Niederlassung
erfragen.
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Verwendung / Eigenschaften
Der tragbare Steckdosenverteiler GHG 931
dient zur Stromversorgung von standortva-
riablen elektrischen Maschinen und Antrieben
in explosionsgefährdeten Bereichen.
Der Verteiler ist auch im "normalen Industrie-
bereich" verwendbar.
Die eingebauten Flanschsteckdosen GHG 511
sind mit einem Lastschalter ausgestattet und
sind bis max.16 A einsetzbar (siehe techni-
sche Daten Betriebsanleitung "Steckvor-
richtungen 16A - GHG 510 7001 P0001).
Die Steckvorrichtungen sind generell für den
in der IEC 309 festgelegten Spannungsbereich
einsetzbar (z.B. U
400V das entspricht dem
N
Spannungsbereich 380 - 415V).
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Cooper Crouse-Hinds GmbH
Explosionsgeschützter Steckdosenverteiler 16A,
Der tragbare Steckdosenverteiler kann wahl-
weise mit Steckern der Baureihe GHG 511 oder
mit Steckern der Baureihe GHG 531 (für den
Einsatz in Steckdosen der Baureihe GHG 531
und GHG 511) versehen werden.
Achtung: in Verbindung mit dem Stecker
GHG 531 reduziert sich die Schutzart im
gesteckten Zustand auf "IP 54"
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Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind
die in den einzelnen nationalen Bestimmungen
genannten Prüfungen durchzuführen.
Außerdem ist vor der Inbetriebnahme die
korrekte Funktion und Installation des
Betriebsmittels in Übereinstimmung mit den
entsprechenden Betriebsanleitungen und
anderen anwendbaren Bestimmungen zu
überprüfen.
Vor jedem Stecken des Steckers in Steckdo-
sen ist dieser auf Beschädigungen zu über-
prüfen.
Im Ex-Bereich ist der Einsatz nur mit
explosionsgeschützten CEAG Steckdosen
oder Kupplungen möglich.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass beim
Betrieb der Steckvorrichtung überall ein
gleiches Erdpotential anliegt.
Unsachgemäße Installation und Betrieb der
Steckvorrichtungen kann zum Verlust der
Garantie führen.
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Instandhaltung / Wartung
Die für die Wartung / Instandhaltung von
elektrischen Betriebsmitteln in explosions-
gefährdeten Bereichen geltenden Bestim-
mungen der EN 60079-17 sind einzuhalten.
Vor Öffnen des Gehäuses Spannungs-
freiheit sicherstellen oder geeignete
Schutzmaßnahmen ergreifen.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind
anwendungsspezifisch und daher in Abhän-
gigkeit von den Einsatzbedingungen vom
Betreiber festzulegen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die
Teile, von denen die Zündschutzart abhängt,
zu prüfen (z.B. Unversehrtheit der druckfesten
Komponenten, des Gehäuses, der Dichtungen
und der Kabel- und Leitungseinführung).
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden,
dass Instandsetzungsarbeiten erforderlich
sind, ist Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung
zu beachten.
GHG 931
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Reparatur / Instand-
setzung / Änderungen
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen dürfen
nur mit CEAG Originalersatzteilen vorgenom-
men werden.
Bei Schäden an der druckfesten Kapselung
oder des Gehäuses ist das betroffene
Betriebsmittel an CEAG zur Reparatur
zurückzugeben.
Reparaturen, die den Explosionsschutz
betreffen, dürfen nur von CEAG oder einer
qualifizierten Elektrofachkraft in Überein-
stimmung mit national geltenden Regeln
durchgeführt werden (EN 60079-19).
Umbauten oder Änderungen am Betriebs-
mittel sind nicht gestattet.
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Entsorgung / Wiederver-
wertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind
die jeweils geltenden nationalen Abfall-
beseitigungsvorschriften zu beachten.
Zur Erleichterung der Wiederverwertbarkeit
von Einzelteilen sind Kunststoffteile mit dem
Kennzeichen des verwendeten Kunststoffes
versehen.
Programmänderungen und -ergänzungen sind
vorbehalten.