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Richtlinien
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Telemetriedaten für Europa
Ihr Implantat überträgt die Diagnosedaten an
den CardioMessenger auf einer Funkfrequenz,
die durch die Europäische Konferenz für Post-
und Fernmeldewesen für das Betreiben von
Funkanlagen kleiner Leistung für aktive
medizinische Implantate (CEPT/ERC REC 70-03)
zugeteilt wurde.
BIOTRONIK ist gesetzlich verpflichtet, Sie darauf
hinzuweisen, dass der Funkdienst die
freigegebenen Frequenzbänder nicht alleine
nutzt und die Übertragung von Daten des
Implantats andere Funkdienste nicht stören darf.
Die Frequenzen und technischen Parameter des
eingebauten Senders sind sorgfältig ausgewählt
und sorgen dafür, dass Störungen anderer
Dienste und auch Störungen der
Nachrichtenübertragung des Implantats
unwahrscheinlich sind.
Darüber hinaus muss BIOTRONIK darauf
hinweisen, dass die Regulierungsbehörde die
Frequenzzuteilungen widerrufen und den
Funkbetrieb zwischen Implantat und
CardioMessenger untersagen kann. Da dieser
Dienst zur Zeit in ganz Europa und dem
nordamerikanischen Kontinent etabliert wird, ist
in absehbarer Zeit keinesfalls mit einem
Widerruf der Frequenzzuteilung zu rechnen.
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