Symbolerklärungen
Symbol
Bezeichnung
Kennzeichnung
Entsorgungssymbol für
Batterien und Akkus
Entsorgungs-
für Elektrogeräte
negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Deshalb sind Elektrogeräte mit dem abgebildeten Symbol gekennzeich-
net. Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn
sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferun-
gen an einen privaten Haushalt. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden
Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines
Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts verknüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlänge
der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten. Batterien und Akkumulatoren die nicht fest vom Elektro- oder Elektronik Gerät um-
schlossen sind und störungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu
trennen und einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen
werden können. Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Sammelstellen
abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich. Verbraucher sind dazu angehalten, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu er-
greifen. In Bezug auf Elektro- und Elektronikgeräte sind das eine Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und
die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchte Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung. Generell haben Vertreiber die Pflicht,
die unentgeltliche Rückgabe von Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
IP44
Angabe der
Schutzart
Schutzklasse 3
BellandDual
Recycling-
Kennzeichnung
Bedienungs-
anleitung
Allgemeines
Warnzeichen
Erklärung
Dieser Artikel entspricht den geltenden Anforderungen, die in den Harmonisierungs-
CE-
rechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind, gemäß
EU-Verordnung 765/2008.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll! Jeder Verbraucher ist gesetz-
lich verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal ob sie Schadstoffe* enthalten oder nicht,
bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/ seines Stadtteils oder im Handel abzugeben,
damit sie einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden können. Batterien
und Akkus bitte nur in entladenem Zustand abgeben!
* gekennzeichnet mit: Cd=Cadmium, Hg=Quecksilber, Pb=Blei
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll! Sollte das Gerät einmal nicht mehr
benutzt werden können, so ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Altgeräte
symbol
getrennt vom Hausmüll z.B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils
abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwertet und
Schutz gegen feste Fremdkörper größer als 1,0 mm z. B. Drähte oder Streifen dicker als
1,0 mm. Feste Fremdkörper über 1,0 mm Durchmesser. Geschützt gegen Spritzwasser.
Aus beliebiger Richtung gegen das Gehäuse gespritztes Wasser darf keine schädliche
Wirkung haben.
Die enthaltenen Leuchten beruhen auf dem Schutz gegen elektrischen Schlag auf
Anwendung der Schutzkleinspannung (SELV). Es werden keine Spannungen höher als
SELV erzeugt.
Die gesetzlichen Abgaben für Altstoffverwertung wurden durch den Hersteller bereits
vorab entrichtet. Die Verpackung soll durch den Endverbraucher über die dadurch
finanzierte Mülltrennung (Duales System) entsorgt werden.
Der Recycling-Code dient der Kennzeichnung des Materials zur Rückführung in den
Wiederverwertungskreislauf (Recycling).
21-PAP: sonstige Pappe, Verpackungen
Bitte beachten Sie vor Inbetriebnahme des Artikels die Hinweise in der Bedienungs-
anleitung.
Warnzeichen zur Warnung vor einer Gefahr bzw. zur Gefahrenerkennung im Rahmen
der Unfallverhütungsvorschrift.
DE
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