Die Strömung durch den Zähler muss schwingungsfrei/pulsationsfrei sein, um Fehlmessun-
gen zu vermeiden.
Für die sichere Funktion des Zählers einschließlich seiner Zusatzeinrichtungen ist das Einhalten
der auf dem Typenschild angegebenen Betriebs- und Umgebungsbedingungen eine zwingen-
de Voraussetzung.
Es dürfen keine Schwebteile > 50 µm im Gas enthalten sein – außerdem muss das Gas trocken
sein. Andernfalls kann der Zähler Schaden nehmen.
Wir empfehlen bei Neuanlagen den vorübergehenden Einbau eines Kegelsiebes (Maschenweite
250 µm) zum Schutz des Zählers. Das Sieb sollte nach ca. 4 Wochen entfernt werden.
Der Zähler muss in den Potenzialausgleich der Rohrleitung mit eingebunden werden.
4. Personal
Diese Anleitung richtet sich an Personal, das aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung im
Bereich der Energie- und Gasversorgung über ausreichende Fach- und Sachkenntnisse (z. B. in
Deutschland: DVGW-Arbeitsblätter 492 und 495 oder vergleichbare technische Regeln) verfügt.
Achtung: nicht sachgemäßer Umgang kann lebensgefährlich sein!
5. Rechtliche Erklärungen
–
Konformitätserklärung – im Lieferumfang enthalten und online unter www.docuthek.com.
–
Eichgültigkeitsdauer – sie richtet sich nach den Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem
der Turbinenradgaszähler verwendet wird.
6. Montage / Anschluss
Warnung! Wegen Explosionsgefahr durch elektrostatische Entladung dürfen Sie die
Kunststoffhaube des Zählwerks niemals mit einem trockenen Tuch reinigen! Verwenden Sie
immer nur ein ausreichend mit Wasser angefeuchtetes Tuch!
Sorgen Sie vor der Montage dafür,
–
dass die Schutzkappen bzw. Folien entfernt sind,
–
dass der Zähler und Zubehör auf Transportschäden überprüft sind und
–
dass das Zubehör auf Vollständigkeit (z. B. Steckverbinder, Öl für Erstfüllung) überprüft ist.
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