Garantiebestimmungen
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Ab dem Kaufdatum wird eine Garantie von 24 Monaten auf Material- und Fabrikationsfehler gewährt. Im Garantiefall wird das
fehlerhafte Produkt entweder mit einem Produkt ähnlicher Art und Güte ersetzt oder repariert. Die Wandelung sowie die Minde-
rung sind ausgeschlossen.
Um Garantieansprüche geltend zu machen, muss ein gültiger Kaufbeleg und Garantienachweis erbracht werden. Die Garantie-
ansprüche sind nicht übertragbar.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Teile, welche Abnützung und Verschleiss unterworfen sind (z.B. Batterien, Leuchtmittel,
Reifen, Bremsbeläge etc.) und Teile, die vom Käufer abgeändert oder infolge unsachgemässer Behandlung, Unfall oder mangel-
haften Unterhalts beschädigt wurden.
Bei Schäden die durch unsachgemässe Handhabung, Manipulation oder auf ein nicht Einhalten der Bedienungs- Pflege – und
Wartungshinweise zurückzuführen sind, kann keine Garantie geltend gemacht werden.
Auf die Lithium-Batterie (Akku) wird eine eingeschränkte Garantie von 12 Monaten ab Kaufdatum gewährt. Diese beinhaltet
Produktionsfehler wie Spannungsfehler und Ladeprobleme. Eine ordnungsgemässe Behandlung der Batterie wird vorausgesetzt.
Dass die Batterie nach einer gewissen Anzahl Ladezyklen an Kapazität verliert und leistungsschwächer wird, ist normal. Dieser
natürliche Leistungsverlust ist nicht Gegenstand der Garantie.
Besteht kein Garantieanspruch, übernimmt der Käufer die Kosten zur Fehleranalyse.
Alle Reparaturen haben durch einen autorisierten Händler oder Servicepartner zu erfolgen. Eigenständige oder durch unautori-
sierte Dritte ausgeführte Reparaturen haben einen Garantieverlust zur Folge.
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