Mögliche Rechtsverletzungen
Überwachungskameras am
Arbeitsplatz
Die Überwachung am Arbeitsplatz untersteht
besonders strengen Auflagen. Arbeitgeber sollten auf
Überwachungskameras am Arbeitsplatz vollständig
verzichten, solange eine mögliche Rechtsverletzung nicht
vollständig ausgeschlossen werden kann.
Überwachungskameras im
Straßenverkehr
Bei Überwachungskameras mit Blick auf den Straßenverkehr
empfiehlt es sich, den Standort der Wildkameras und den
Bildausschnitt so zu konfigurieren, dass durch die Aufnahmen
die Verkehrsteilnehmer nicht über die Autonummer
bestimmbar sind. Auch Fahrzeugaufschriften können zu einer
Bestimmbarkeit der Verkehrsteilnehmer führen.
Hinweispflicht
Ist eine personelle Identifikation von Personen nicht
auszuschließen, muss ein Hinweis auf die Wildkamera an
allen Zugangswegen zum Aufnahmebereich gut erkennbar
aufgestellt sein. Der Passant muss zudem darüber informiert
werden, dass er mit dem Betreten des Aufnahmebereichs
seine Einwilligung zur Aufnahme der Bilder erteilt und dass er
im Falle der Verweigerung seiner Einwilligung die Aufnahme
vermeiden kann, indem er den Bereich nicht betritt. Hierbei
ist auf die Freiwilligkeit der Erklärung zu achten. Befindet
sich die Fotofalle an einer Stelle, die der Betroffene passieren
muss, um zu seinem Ziel zu gelangen (z.B. Eingang von einer
Sehenswürdigkeit), so liegt mangels Freiwilligkeit keine
wirksame Einwilligung vor.
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