Der Betrieb unterliegt den beiden folgenden Bedingungen:
(1) Dieses Gerät darf keine Störungen verursachen und(2)
dieses Gerät muss jegliche Störungen dulden,
einschließlich Störungen, die zu einem unerwünschten
Betrieb führen.
Dieses Gerät erfüllt die Strahlungsexpositionsgrenzwerte
der FCC und von Industry Canada für die allgemeine
Bevölkerung. Es darf nicht zusammen mit einer anderen
Antenne oder einem Sender aufgestellt oder betrieben
werden.
Erfüllt die IMDA-Anforderungen.
CAN ICES-3 (B)/NMB-3(B)
Verwaltungsverordnung für energiearme
Funkfrequenzgeräte
Artikel XII
Laut der „Verwaltungsverordnung für energiearme
Funkfrequenzgeräte" darf kein
Unternehmen oder Benutzer ohne Erlaubnis durch die NCC
Folgendes nicht: die Frequenz ändern, die
Übertragungsleistung verbessern oder die ursprünglichen
Eigenschaften sowie die Leistung für ein zugelassenes
energiearmes Funkfrequenzgerät ändern.
Artikel XIV
Energiearme Funkfrequenzgeräte dürfen die Flugsicherheit
nicht beeinträchtigen oder gesetzlich zulässige
Kommunikation stören. Andernfalls muss der Benutzer den
Betrieb sofort einstellen, bis keine Störung mehr auftritt.
Besagte gesetzlich zulässige Kommunikation bedeutet
Funkkommunikation, die in Übereinstimmung mit dem
Telekommunikationsgesetz erfolgt.
Energiearme Funkfrequenzgeräte müssen für Störung
durch gesetzlich zulässige Kommunikation oder Geräte mit
ISM- Funkwellenstrahlung empfänglich sein.
Versuchen Sie NICHT, die aufladbare Lithium-Ionen-Bat-
terie aus diesem Produkt zu nehmen. Wenden Sie sich zum
Herausnehmen an Ihren OpenRock-Händler oder einen
anderen qualifizierten Fachmann.