Kanten in Berührung g kommt. Es darf
DE
außerdem nicht zur Stolp p erfalle werden.
• Ziehen Sie nach j j edem Gebrauch oder
bei Störung g en während des Betriebs den
Netzstecker des Geräts.
• Technische Änderung g en und Irrtümer
vorbehalten.
Warnhinweis im Sinne des § 201 StGB:
Wer unbefug g t das nichtöffentlich
g g esp p rochene Wort eines anderen auf
einen Tonträg g er aufnimmt und eine so
herg g estellte Aufnahme g g ebraucht oder
einem Dritten zug g äng g lich macht, kann mit
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft
werden! Ebenso kann bestraft werden,
wer unbefug g t das nicht zu seiner Kenntnis
bestimmte, nichtöffentlich g g esp p rochene
Wort eines anderen mit einem Abhörg g erät
abhört oder das aufg g enommene oder
abg g ehörte nichtöffentlich g g esp p rochene Wort
eines anderen im Wortlaut oder seinem
wesentlichen Inhalt öffentlich mitteilt.
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