Entsorgung
Verpackung entsorgen
Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein. Geben Sie Pappe
und Karton zum Altpapier, Folien in die Wertstoff-Sammlung.
Altgerät entsorgen
(Anwendbar in der Europäischen Union und anderen europäischen
Staaten mit Systemen zur getrennten Sammlung von Wertstoffen)
Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll!
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro-
und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elek-
tronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise wird eine umwelt- und ressour-
censchonende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkus, die nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen
sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe des
Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorgesehenen
Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe
von Altgeräten ist unentgeltlich.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten
durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewähr-
leisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch
bei Lieferungen an einen privaten Haushalt.
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