1.
Allgemeine Hinweise
• Kontrollieren Sie bitte zuerst die Vollständigkeit des gelieferten Elements (inklusive der Beschläge,
Befestigungsmittel, Montageanleitung, etc.)
• Die Verwendung dieser Türen ist gemäß Zulassung nur in trockenen Räumen zulässig
• Innentüren sind nicht für den Einsatz zwischen Haus und Garage geeignet.
• Der Einbau der Türen sollte erst im letzten Stadium des Innenausbaus erfolgen
Die am Einbauort vorhandene relative Luftfeuchtigkeit darf maximal 60% betragen (bei einer Tem-
peratur von ca. +15 bis +20°C). Liegen das Klima über der genannten Grenze, darf die Montage
aufgrund zu erwartender negativer Auswirkungen auf das Türelement nicht durchgeführt werden.
• Rohbauöffnungen auf Maßhaltigkeit und Festigkeit überprüfen
• Skizzen dienen nur der Darstellung und sind nicht maßstabsgetreu
HINWEIS zur Entsorgung von Elektronikbauteilen:
Werfen Sie Elektronikbauteile nicht in den Hausmüll! Gemäß europäischer Richtlinien
müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektronikbauteile im/am Türblatt und der Zarge
demontiert und einer umweltgerechten Wiederverwendung zugeführt werden.
2.
Zulassungsrelevante Hinweise zu Türschließer und Drückergarnitur
Bauseits muss ein Türschließer sowie eine Drückergarnitur nach Zulassung ATG 3279 (gefälzte Elemente)
bzw. ATG 3285 (stumpfe Elemente) montiert werden.
Es ist nicht zulässig, Türen durch Türschließer beim Öffnen zu stoppen, da durch die Hebelwirkung starke
Kräfte entstehen und dies zu Beschädigungen führen kann. Wir empfehlen die Montage eines
Bodenstoppers.
3.
Zulassungsrelevante Hinweise zu Wänden
Die zugelassenen Wände sind in der entsprechenden Zulassung ATG 3279 (gefälzte Elemente) bzw. ATG
3285 (stumpfe Elemente) zu entnehmen. Die Zulassung ist u.a. auch im Türenhandbuch unserer Webseite
hinterlegt (tuerenhandbuch-pruem.de). Bei Elemente mit Einbruchhemmung beachten Sie zusätzlich bitte
die nachfolgenden Anforderungen, welche zusätzlich bei EH2 zu erfüllen sind:
Zusätzliche Anforderungen an Massivwände: (bei Feuerschutztüren mit Einbruchschutz EH2)
• Mauerwerk DIN 1053-1 / Mörtelgr. II / Druckfestigkeitsklasse Steine ≥ 12 / d ≥ 115
• Stahlbeton DIN 1045 / Festigkeitsklasse B15 / d ≥ 100
• Porenbeton / Druckfestigkeitsklasse Steine ≥4 / verklebt / d ≥ 170
Zusätzliche Anforderungen an Leichtbauwände: (bei Feuerschutztüren mit Einbruchschutz EH2)
• Geeignete einbruchhemmende Leichtbauwände müssen den Anforderungen nach DIN EN 1627
entsprechen
(Einbruchschutz- Leichtbauwände müssen beidseitig mit Stahlblechtafeln 0,5mm beplankt sein)
Die folgenden Montagewände sind beispielsweise für Feuerschutztüren mit EH2 zugelassen:
• RIGIPS RC2 - z.B. EW13RF, EW13RH, EW23RF, EW23RH
• RIGIPS RC3 - z.B. EW14RF, EW14RH, EW24RF, EW24RH
• KNAUF RC2 - z.B. W118
PRÜM-Türenwerk GmbH Andreas-Stihl-Straße 54595 Weinsheim
STAND 04.04.2024
SEITE 3