9. Vorschriftsmäßige Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (WEEE)
FÜR LÄNDER DER EUROPÄISCHEN UNION (EU)
Die EU-Kommission hat bestimmt, dass elektrische und elektronische Geräte, die heute auf dem Markt angeboten
werden, Bauteile und Komponenten enthalten, die wiederverwertet werden und somit dazu beitragen können, die in
Müllgruben und Deponien entsorgten Materialmenge zu reduzieren. In Übereinstimmung mit dieser Bestimmung dürfen
elektrische und elektronische Geräte (WEEE) nicht mit dem unsortierten Müll von Privathaushalten oder Büros entsorgt
werden. Sie müssen vielmehr einer gesonderten Abfallentsorgung zugeführt werden. Die Entsorgung dieser Geräte an
Stellen, die dafür weder ausgerüstet noch zugelassen sind, hat verheerende Folgen auf Umwelt und Gesundheit.
Zuwiderhandlungen werden mit den gesetzlichen Strafen und Bußgeldern belegt.
Die Panini-Produkte sind daher in Entsprechung der europäischen WEEE-Richtlinie über Elektro- und
Elektronikaltgeräte (WEEE) mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet, das darauf
hinweist, dass alle nach dem 13. August 2005 auf dem Markt eingeführten Produkte dieser Art gemäß
WEEERichtlinie 2002/96/EC (und folgender Zusätze) nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden
dürfen.
So entsorgen Sie die Altgeräte umweltgerecht:
Wenden Sie sich an die lokalen Behörden oder an Ihren Fachhändler, die Ihnen die notwendigen Informationen zur
korrekten Entsorgung liefern werden, wie zum Beispiel: Ort und Öffnungszeiten der Abfallsammelstellen usw.
Wenn Sie ein neues Gerät von uns kaufen, können Sie ein ähnliches Altgerät unserem Fachhändler zur Entsorgung
übergeben.
FÜR ANDERE (NICHT DER EU ANGEHÖRIGE) LÄNDER
Die Behandlung, Sammlung, Wiederverwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten erfolgt in
Entsprechung der in dem betreffenden Land gültigen Bestimmungen.
MANUEL D'UTILISATION
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Allemand