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GARANTIEBEDINGUNGEN
Sie erhalten auf Ihren Kaminofen 24 Monate Garantie ab Kaufdatum. Innerhalb
dieser Zeit werden alle Material- und Herstellungsfehler kostenlos behoben. Die
Versandkosten und das Versandrisiko des Kaminofens, oder dessen Teile, gehen zu
allen Zeiten zu Lasten des Käufers. Hierbei gelten folgende Regeln:
1
Alle weiteren Ansprüche auf Schadenersatz, inklusiv Folgeschäden, werden
nicht anerkannt.
2
Reparatur oder Austausch von Teilen innerhalb der Garantiezeit führt nicht zur
Verlängerung der Garantie.
3
Die Garantie verfällt, wenn Veränderungen angebracht wurden, Nicht- Original
Teile montiert oder Reparaturen durch Dritte am Kaminofen ausgeführt
wurden.
4
Teile, die normalem Verschleiß ausgesetzt sind, wie die Syphonpumpe, fallen
nicht unter die Garantie.
5
Die Garantie gilt ausschließlich unter Vorlage der datierten Originalrechnung,
auf der keine Veränderungen vorgenommen wurden.
6
Die Garantie gilt nicht bei Schäden, die durch zweckwidrige Handlungen
entstanden sind, beziehungsweise durch Verwahrlosung und durch die
Benutzung von falschem oder veraltetem Brennstoff. Falscher Brennstoff kann
sogar gefährlich sein.*
Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, immer zuerst sorgfältig
die Gebrauchsanweisung zu lesen. Finden Sie darin keine Lösung, geben Sie den
Kaminofen Ihrem Händler zur Reparatur.
* Leicht entzündliche Stoffe können zum Beispiel zu unkontrollierbarer Verbrennung führen, die
ausschlagende Flammen zur Folge haben. Versuchen Sie in diesem Fall nie, den Kaminofen zu
transportieren, sondern schal- ten Sie den Kaminofen unverzüglich aus. In Notfällen können Sie
einen Feuerlöscher benutzen, jedoch ausschließlich einen Kohlendioxid- oder Pulver-Feuerlöscher.
Entsorgen Sie elektrische Geräte nicht im Hausmüll, nutzen Sie die Sammelstellen
in Ihrer Gemeinde. Fragen Sie Ihre Gemeindeverwaltung nach den Standorten der
Sammelstellen. Wenn elektrische Geräte unkontrolliert entsorgt werden, können
während der Verwitterung gefährliche Stoffe ins Grundwasser und damit in die
Nahrungskette gelangen, oder Flora und Fauna auf Jahre vergiftet werden. Wenn
Sie das Gerät durch ein neues ersetzen, ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet, das
alte mindestens kostenlos zur Entsorgung entgegenzunehmen.
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