Produktmerkmale
Nach der ersten Behandlungsphase
Während der Nachbehandlungsphase
Verwenden des Lumea Prestige vor und nach dem
Bräunen
Mit natürlichem oder künstlichem Sonnenlicht bräunen
- Nach der ersten Behandlung kann es 1 bis 2 Wochen dauern, bis die
Haare ausfallen. In den ersten Wochen nach den ersten Behandlungen
wachsen noch einige Haare nach. Hierbei handelt es sich um Haare, die
sich zum Zeitpunkt der ersten Behandlungen vermutlich noch nicht in der
Wachstumsphase befunden haben.
- Nach 2 bis 3 Behandlungen sollten Sie eine deutliche Verringerung des
Haarwuchses feststellen. Um eine erfolgreiche Behandlung aller
Körperhaare zu gewährleisten, ist es jedoch wichtig, dass Sie den
empfohlenen Behandlungsplan fortsetzen.
- Nach 4 bis 5 Behandlungen sollten Sie eine erhebliche Verringerung des
Haarwuchses in den mit Lumea behandelten Bereichen feststellen. Auch
eine Abnahme der Haardichte sollte erkennbar sein.
- Setzen Sie die Behandlung mit regelmäßigen Nachbehandlungen (alle 4
bis 8 Wochen) fort, um das Ergebnis beizubehalten.
Wenn Sie sich natürlichem oder künstlichem Sonnenlicht aussetzen, um die
Haut gezielt zu bräunen, verändert sich die Empfindlichkeit und Farbe der
Haut. Daher ist folgendes wichtig:
- Warten Sie nach einer Behandlung mindestens 48 Stunden, bevor Sie
sich bräunen. Gehen Sie auch nach 48 Stunden sicher, dass die
behandelte Haut keine Rötungen von der Behandlung mehr zeigt.
- Falls Sie die Haut in den nächsten 48 Stunden nach der Behandlung
(auch ohne gezielte Bräunungsabsicht) der Sonne aussetzen, schützen
Sie die behandelten Bereiche mit einem Sonnenblocker LSF 50+. Nach
dieser Zeit können Sie für zwei Wochen ein Sonnenschutzmittel LSF 30+
anwenden.
- Warten Sie nach dem Bräunen mindestens 2 Wochen vor Ihrer
Anwendung mit Lumea.
- Falls Sie sich vor Kurzem gebräunt haben, führen Sie einen Hauttons-
Test durch, um die geeignete Einstellung für die Lichtintensität zu
bestimmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel
„Hauttest".
- Wenden Sie Lumea nicht auf sonnenverbrannten Körperstellen an.
Hinweis: Gelegentliche oder indirekte Sonneneinstrahlungen gelten nicht
als Sonnenbad zum Bräunen.
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