4. Montage
Nach StVZO §67 müssen die lichttechnischen Einrichtungen vorschriftsmäßig und
fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen
dürfen nicht verdeckt sein.
1.
2.
3.
A
Montieren Sie das Vorderlicht wie abgebildet an die Lenkerstange und das Rück-
licht an der Sattelstange.
4.1 Vorderlicht
Öffnen Sie für die Montage des Vorderlichts die Schelle und befestigen Sie diese
entsprechend. Das Vorderlicht kann nach der Montage dank des Schnellverschlus-
ses einfach aus der Halterung entnommen und wieder eingesetzt werden.
Drücken Sie dafür den Hebel (A) herunter und entnehmen Sie die Lampe wie im
oberen Bild gezeigt.
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