https://www.globus-baumarkt.de/info/hilfe-kontakt/kontakt/
zu finden sind
oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe. Adressen geeigneter
Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung
erhalten.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens
400
m²
für
Elektro-
und
Elektronikgeräte
sowie
diejenigen
Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m²
betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m²
betragen. Rücknahmepflichtige Fernabsatz-Vertreiber haben die Rücknahme
grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei
rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues
gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an
einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten
Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur
unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der
Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs.1 ElektroG, nämlich
„Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit
mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer
entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines
Kaufvertrages befragt. Für die 1:1 Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und
kleinen ITK-Geräten (Kategorien 3, 5, 6) sowie die 0:1 Rücknahme müssen
Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum
Endverbraucher bereitstellen.
Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei
Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für
solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter
sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
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