Elektro- und Elektronikgerätebesit-
zer aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-
träger oder bei den von den Herstel-
lern bzw. Vertreibern eingerichteten
Sammelstellen abgeben. Die Abgabe
von Altgeräten ist unentgeltlich.
Generell haben Vertreiber die Pflicht,
die unentgeltliche Rücknahme von
Altgeräten durch geeignete Rück-
nahmemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur
unentgeltlichen Abgabe eines Altge-
räts bei einem rücknahmepflichtigen
Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges
Neugerät mit einer im Wesentlichen
gleichen Funktion erwerben. Diese
Möglichkeit besteht auch bei Liefe-
rungen an einen privaten Haushalt.
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