DEUSTSCH
GARANTIEZERTIFIKAT
1. ALLGEMEINES
1.1 Im Einvernehmen mit diesen Verfügungen garantiert der Verkäufer, dass das Produkt, das dieser
Garantie entspricht ("das Produkt") im Moment der Lieferung keinerlei Mängel aufweist.
1.2 Die Garantiezeit des Produkts beträgt zwei (2) Jahre und beginnt mit der Übergabe an den Käufer.
1.3 Kommt es während der Garantiezeit zu einem Mangel am Produkt und informiert der Käufer den
Verkäufer, muss der Verkäufer das Produkt auf eigene Kosten ersetzen oder reparieren an dem Ort der ihm
richtig erscheint, außer dies wäre unmöglich oder unverhältnismäßig.
1.4 Kann das Produkt weder ersetzt noch repariert werden, kann der Käufer eine Preisminderung verlangen,
oder wenn der Schaden größer ist, eine Auflösung des Kaufvertrags.
1.5 Die ersetzten oder reparierten Teile verlängern die Garantiezeit des Originalprodukts nicht, verfügen
aber über eigene Garantien.
1.6 Zum Inkrafttreten vorliegender Garantie muss der Käufer den Kauf- und Liefertag des Produkts
bestätigen können.
1.7 Sind mehr als sechs Monate seit der Produktauslieferung vergangen und der Käufer klagt über einen
Mangel, muss dieser den Grund und die Existenz des Mangels nachweisen können.
1.8 Vorliegendes Garantiezertifikat schränkt die Verbraucherrechte in Bezug auf nationale Bestimmungen
auf keinen Fall ein.
2. BESONDERE BEDINGUNGEN
2.1 Vorliegende Garantie bezieht sich auf die Produkte dieses Handbuchs.
2.2 Vorliegendes Garantiezertifikat ist nur in Ländern der Europäischen Union anwendbar.
2.3 Damit diese Garantie in Kraft tritt, muss der Käufer sich strikt an die Anweisungen in der Dokumentation
des Herstellers halten, die mit dem Produkt geliefert wird, wenn das ausführbar ist, je nach Produktpalette
und -modell.
2.4 Werden Daten für den Ersatz, die Wartung oder Reinigung von bestimmten Teilen oder Komponenten
des Produkts nicht eingehalten, erlischt die Garantie.
3. EINSCHRÄNKUNGEN
3.1 Vorliegende Garantie wird nur wirksam bei Kaufverträgen mit Konsumenten, wobei unter „Konsument"
eine Person gemeint ist, die das Produkt nicht zu gewerblichen Zwecken nutzt.
3.2 Es wird keinerlei Garantie gewährt für normale Abnutzung des Produkts. Die Garantie für Teile,
Komponenten und/oder Verbrauchsmaterialien, wie Batterien, Birnen, usw. ist in der Dokumentation des
Produkts geregelt.
3.3 Die Garantie tritt in folgenden Fällen nicht in Kraft: (I) falsche Behandlung; (II) Reparatur, Wartung oder
Manipulation durch nicht autorisierte Person oder (III) Reparatur oder Wartung mit Nicht-Originalteilen.
Wenn der Mangel am Produkt die Folge nicht korrekter Installation oder Inbetriebnahme ist, tritt die Garantie
nur in Kraft, wenn Installation oder Inbetriebnahme im Kaufvertrag des Produkts enthalten sind und vom
Verkäufer unter seiner Verantwortung durchgeführt wurden.
eutsch
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Die oben genannten Produkte entsprechen:
Maschinensicherheitsbestimmungen 89/392/CEE.
Richtinien über elektromagnetische Kompatibilität 89/336/CEE, einschließlich Abänderungen.
Richtlinien zu Niederspannungsgeräten 73/23/CEE. DIN-
Norm EN 60335-2-41. Richtlinien RoHS 2002/95 CE
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